Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist in den allermeisten Fällen sinnvoll. Aber nicht immer. Logischerweise brauch ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn meine Firma auch komplett ohne mich funktionieren würde. Dann bin ich aber kein Selbstständiger, sondern eher ein Geschäftsinhaber oder ein Investor.

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Aber wenn ich als Selbstständiger von den Einnahmen meiner Firma lebe, dann sollte ich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt nachdenken.

Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eher für Angestellte gemacht als für Selbstständige. Denn ein Firmeninhaber gibt in der Regel nicht so schnell auf. Hier sehen wir regelmäßig Leute mit dem Kopf unterm Arm arbeiten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf für 6 Monate nur noch zur Hälfte ausüben kann. Innerhalb der ersten 6 Monate sollte das Einkommen eines Selbständigen durch eigenes Kapital gesichert sein. Nach den 6 Monaten kann es natürlich zu finanziellen Problemen kommen.

Ein Selbstständiger, der Mitarbeiter hat, kann das entweder über die Zeit ausgleichen oder finanziell verkraften. Und selbst der Solo-Selbständige wird vermutlich eher die Zähne zusammenbeißen und trotzdem weiterarbeiten. An dieser Stelle sei angemerkt, dass ich auch berufsunfähig sein kann, obwohl ich in meiner Firma weiterarbeite. Nämlich dann, wenn ich tatsächlich berufsunfähig bin, aber Raubbau am eigenen Körper betreibe, um weiter arbeiten zu können.

Der Fachmann nennt das „Überobligation“. Und das Ganze klingt schon sehr nach einem Selbständigen. Selbst wenn der Arzt sagt, ich muss mich schonen, wird der eine Auftrag noch fertig gemacht.

Was ich sagen will: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den einen oder anderen Selbstständigen vielleicht sogar zu gut. Vielleicht hilft hier auch eine Versicherung, die erst leistet, wenn der Kopf unterm Arm ist. Aber ich erklär vielleicht erst Mal an ein paar Beispielen, wann ich berufsunfähig bin.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit bei einem Selbständigen vor?

Ein Selbstständiger ist berufsunfähig, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen für 6 Monate nur noch zur Hälfte ausüben kann und er daran auch durch eine Umorganisation nichts ändern kann. Zur Umorganisation kommen wir gleich.

Nehmen wir mal einen Bäcker, der in seiner Bäckerei jeden Tag in 12 Stunden 1.000 Brötchen backt und verkauft. Mal angenommen, wegen einer Erkrankung kann er 6 Monate lang nur noch 6 Stunden arbeiten. Dann ist er berufsunfähig und bekommt von der Versicherung Geld.

Angenommen, er kann auch jeden Tag 16 Stunden arbeiten, aber aufgrund einer Verletzung kann er 6 Monate lang nur noch 500 Brötchen backen. Dann liegt auch eine Berufsunfähigkeit vor.

Und noch mal angenommen, er verkauft die Brötchen im Laden im Erdgeschoss, aber die Backstube ist im Keller. Er schafft die Brötchen innerhalb der Zeit zu backen, aber er kann keine Treppen steigen. Also kommen die Brötchen nicht in den Laden und er kann sie nicht verkaufen. Er ist zunächst mal berufsunfähig, weil ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht möglich ist.

Jetzt kommt aber die Umorganisation ins Spiel. Wenn ein Selbstständiger die Berufsunfähigkeit vermeiden kann, indem er seinen Betrieb umorganisiert oder jemanden einstellt, dann ist er nicht berufsunfähig.

Aber er muss auch nach der Umorganisation noch der Chef sein. Er darf nicht an Ansehen verlieren. Der Versicherer darf nicht verlangen, dass ein weiterer Bäckermeister eingestellt wird und der eigentliche Bäcker nur noch die Finanzen im Büro macht oder die Kunden im Laden bedient. Er wäre nicht mehr der Chef. Außerdem wäre das ziemlich teuer und eine Umorganisation muss auch wirtschaftlich sinnvoll sein.

Der Bäcker, der die Treppe nicht hochkommt, kann eine 450-Euro-Kraft anstellen, die ihm die Backwaren über die Treppe trägt. Das sollte in den meisten Fällen sinnvoll sein.
Der Versicherer darf aber nicht verlangen, dass der Bäcker seinen Laden so umbaut, dass auch die Backstube im Erdgeschoss ist. Das dürfte in der Regel zu teuer sein.

Das ist im Einzelfall alles noch ein bisschen komplizierter und dieser Fall ist ziemlich konstruiert, aber ungefähr so läuft das dann ab.

Welchen Schutz hat ein Selbstständiger über die gesetzliche Rentenversicherung?

Grundsätzlich hat ein Selbstständiger überhaupt keinen Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung. Es gibt aber 2 Ausnahmen:

Freiberufler und Handwerker in den ersten 18 Jahren.

Freiberufler, wie zum Beispiel Humanmediziner oder Steuerberater, sind im Versorgungswerk organisiert. Das ist so eine Art Rentenversicherung für Ärzte, Steuerberater, Anwälte usw..

Und Handwerker müssen die ersten 18 Jahre ihrer Selbstständigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich aber befreien lassen. Das ist mal sinnvoll und mal nicht. Kommt auf den Einzelfall an. In einem solchem kann das eine sogenannte monatliche Erwerbsminderungsrente sein.

Auf welche Leistungen sollten Selbstständige bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Zunächst mal sind Selbständige genauso Menschen, wie auch Angestellte und vielleicht sogar Beamte. Also können alle Krankheiten bekommen und krank werden. Und krank arbeitet es sich auf Dauer schlecht.

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Und die allermeisten Selbständigen arbeiten, um davon dann leben zu können und/oder ihre Familie zu ernähren.

Deshalb sind die wirklich wichtigen Dinge die, die so gut wie jede vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Der Prognosezeitraum sollte bei 6 Monaten liegen, 100% Leistung bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit, keine Meldefrist und möglichst klar definierte und eingeschränkte Möglichkeiten der Verweisbarkeit.

Eingeschränkt deshalb, weil sich die Verweisbarkeit für Selbständige nie ganz abgelten lässt. Die Umorganisation ist zwar technisch gesehen keine Verweisbarkeit, aber es fühlt sich doch sehr ähnlich an. Einfach Kontakt mit uns aufnehmen, wenn mehr Informationen dazu gewünscht sind.

Umorganisationsklausel

Die Umorganisationsklausel sagt, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn der Selbständige durch eine Umstrukturierung des Betriebs wieder zu mehr als 50% arbeiten kann.
Dabei muss aber das Ansehen und der Gewinn des Selbstständigen etwa gleich bleiben, er muss weiterhin ein Direktions- und Weisungsrecht ausüben könne und die Umorganisation muss wirtschaftlich tragbar sein.

Wenn der Chef also an die Pforte gesetzt wird, ist das nicht möglich, weil das Ansehen nicht gleich ist. Wenn der Selbstständige bisher den meisten Umsatz gemacht hat, wird der Gewinn sicherlich geschmälert, wenn er jetzt woanders eingesetzt wird. Das ist dann auch nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, den Selbständigen zu einem Geschäftsinhaber zu machen, der im laufenden Geschäft nichts mehr zu sagen hat.

Und zu guter Letzt ist es nicht möglich, dass beispielsweise ein Arzt einen neuen Arzt einstellt, um ihn zu vertreten, da der finanzielle Aufwand so hoch wäre, dass es wieder den Gewinn schmälern würde. Auch Umbaumaßnahmen müssen immer im Rahmen bleiben.

Unter uns gesagt, ist eine Umorganisation bei weniger als 10 Mitarbeitern so gut wie unmöglich, weil der Chef ja meist nicht so ohne Weiteres ersetzt werden kann, ohne wirtschaftlich ein Loch in die Firma zu reißen.

Das haben viele Versicherer mittlerweile erkannt und verzichten bei weniger als 5 Mitarbeiter auf die Umorganisation. Ein Versicherer traut sich bisher auch bei weniger als 10 Mitarbeiter auf die Umorganisation zu verzichten.

Wieder viele Gesellschaften verzichten auf die Umorganisation, wenn ein selbstständiger Akademiker ist, der zu 90 Prozent im Büro oder aufsehend tätig ist. Darauf ist auch mal leicht verzichtet. Hier ist eine Umorganisation schlicht unmöglich. Es gibt vermutlich keine Krankheit, die einen solchen Selbstständigen in seiner Tätigkeit berufsunfähig machen würde, aber dann durch eine Umorganisation wieder auszugleichen wäre. Ich schaffe es nicht mal, da was zu erfinden.

Wichtig ist halt, dass die Klausel sauber definiert ist. Bei der wirtschaftlichen Angemessenheit muss die Versicherungsgesellschaft aber wage bleiben. Denn würde hier mit einem Prozentwert vom Umsatz gearbeitet werden, wären gerade große Betriebe benachteiligt und würde ein Betrag in Euro genannt werden, wären kleine Betriebe benachteiligt. Denn 10.000 Euro Umbaukosten sind für den einen viel, für den anderen Erdnüsse.

Apropos 10.000 €. Es gibt auch Tarife, die sich an den Umbaukosten beteiligen. Das geht hoch bis 30.000 €. Das finde ich gut. Denn die Versicherung spart sich dadurch die Rentenzahlung und der Selbständige kann wieder selbst sein Geld verdienen. Da haben dann alle gewonnen.

Und wie gesagt: Ein Selbstständiger will ja bis zuletzt vermeiden, dass sein Unternehmen den Bach runter geht.

AU-Klausel

Die AU-Klausel sollte der Selbstständige mit einiger Vorsicht betrachten. Diese Klausel leistet dann, wenn ich mindestens 6 Monate krankgeschrieben bin. Ich bin also vorübergehend arbeitsunfähig.

Der Leistungsauslöser ähnelt dem Krankentagegeld, das ebenfalls leistet, wenn ich krankgeschrieben bin. Beim Krankentagegeld kann ich mir aber aussuchen, ob ich die versicherte Leistung schon ab dem 1. Tag oder erst nach 41 oder 180 oder was auch immer so angeboten wird, haben will.

In den Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherungen steht, dass ich melden muss, wenn ich eine weitere Versicherung abschließe, die bei Krankschreibung leistet. Wir haben jede Versicherungsbedingung der einzelnen Versicherer vorliegen.

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Jetzt ließe sich argumentieren, dass die Arbeitsunfähigkeitsklausel eigentlich eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die eben bei Krankschreibung leistet. Das ist an sich kein schlechtes Argument.

Auf der anderen Seite haben schon Krankentagegeldversicherungen per Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass sie es sehr wohl wissen wollen, wenn ein Versicherter in der Krankentagegeldversicherung eine AU-Klausel in seiner BU-Versicherung hat. Also dürfte das Ganze vor Gericht landen. Der Ausgang ist unklar, weil es dazu bisher noch keine Rechtsprechung gibt.

Ich persönlich würde also von der Arbeitsunfähigkeitsklausel bei Selbständigen, die privat versichert sind, eher abraten. Wenn ich aber so viele Rücklagen habe, dass ich auch ein Krankentagegeld erst nach 6 Monaten brauchen würde, kann ich auch aufs Krankentagegeld verzichten und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in die Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen.

Wiedereingliederungshilfe

Die Wiedereingliederungshilfe ist eine einmalige Leistung, die ich bekomme, wenn ich nach einer Berufsunfähigkeit wieder anfange zu arbeiten. Ich bin mir nicht ganz sicher, warum ich so was brauchen sollte.

Aber vielleicht brauch ich ein neues Auto, weil ich das verkauft habe, als ich berufsunfähig war und nicht in die Arbeit fahren musste. Dann hilft es sicherlich, wenn ich in dem Moment, wo ich endlich wieder Geld verdienen kann, nochmal Geld von der Versicherung bekomme.

Ich will nicht lang drum herumreden. Eine Wiedereingliederungshilfe ist schön zu haben, aber muss nicht zwingend sein. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann buche einfach 2021 noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung bei unseren Experten. Wir vergleichen mit die besten Tarife. Dieser Service ist vollkommen unverbindlich.

Wie hoch sind die Kosten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

Die Kosten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige hängt in erster Linie von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten ab. Wenn ich Bäcker bin, aber eigentlich nur noch die Verwaltung im Büro mache, weil ich 20 Angestellte habe, zahlt einen anderen Beitrag, als der Bäcker, der alleine alles vom Backen bis zum Verkauf und die Verwaltung macht.

Die Beiträge sind natürlich wesentlich abhängig vom Alter, der Gesundheit und der Höhe der zu versichernden Berufsunfähigkeitsrente.

Eine Besonderheit gilt hier aber dennoch. Je mehr Angestellte ich habe, um so günstiger ist die Prämie. Da gibt es selbstverständlich auch Grenzen. Aber der Gedanke dahinter ist, dass ein Selbstständiger mit 10 Angestellten durchaus Möglichkeiten hat, körperliche Arbeit zur Not eben von den Angestellten ausführen zu lassen, falls das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gehen würde. Er wird also nicht so schnell berufsunfähig, wie ein Selbstständiger, der alleine arbeitet.

Gibt es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige einen aktuellen Test?

Das Magazin Focus-Money hat im Heft 14-2021 versucht, die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige in einem Test herauszufinden. Als hervorragend wurden die Tarife der Allianz, Alte Leipziger, Canada Life und Ergo Vorsorge ausgezeichnet. Als sehr gut wurden beispielsweise die Tarife der Axa Versicherung und des Volkswohl Bund benannt.

Selbstverständlich können wir diese Absicherungen prüfen und Ihnen Ihren persönlichen Testsieger zur Verfügung stellen.

Welche Absicherung ist für einen Selbstständigen ebenfalls wichtig?

Auf Worksurance bekommt jeder Selbstständige einen guten Überblick, welche Versicherungen wichtig für seine Arbeitskraftabsicherung sind. Da eine Krankheit oder ein Unfall jeden treffen kann, ist hier als erstes die Krankenversicherung und die private Unfallversicherung zu nennen. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Grundfähigkeitsversicherung.

Im Bereich der private und betriebliche Altersvorsorge ist neben der Direktversicherung, die Rürup-Rente zu nennen. Für die Absicherung der Familie kann eine Risikolebensversicherung dienen. Auch hier bieten wir Ihnen einen Vergleich an, damit Sie den passenden Tarif bekommen.

Bei Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen oder sogar zur Sterbegeldversicherung beantworten dir gerne. Schick uns einfach eine E-Mail. Unser Anspruch ist es, dir als Partner die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige zu vermitteln. Natürlich lassen wir dich nach dem Abschluss und bestehenden Vertrag nicht alleine. Du kannst dich jederzeit bei uns melden, wenn du Fragen zum Thema Versicherung hast.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.