Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den letzten Jahren immer mehr zu einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung geworden. Das ist ok. Aber wir unterscheiden schon noch mal zwischen einer BU-Versicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel und einer eigenständigen Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Sinne einer Krankentagegeldversicherung (Abkürzung KTG).

Kontaktformular – Frage den BU-Experten

Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Die BU-Versicherung ist deswegen so wichtig, weil der Staat sich schon länger aus diesem Bereich verabschiedet hat. Und selbst wenn es eine staatliche BU-Versicherung gäbe… Die Höhe wäre nicht ausreichend. Arbeitsunfähigkeit ist staatlich mit etwa 75% vom Einkommen abgesichert. Die Erwerbsminderung als dauerhafter Arbeitskraftverlust nur mit etwa 35%.

Deswegen gilt die BU-Versicherung mit einer ansprechenden Berufsunfähigkeitsrente als die wichtigste Versicherung für die Absicherung deiner Arbeitskraft. Wer aber schon bei 25% Gehaltseinbuße in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, der muss sich auch hier absichern. Wir zeigen dir den Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einbeziehung der Arbeitsunfähigkeitsklausel und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeits-Versicherung in Form einer AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist da fast schon zu viel, da die Versicherung die gleiche Rente zahlt als wenn du berufsunfähig bist. Allerdings muss ich auch bei der AU-Klausel den Prognosezeitraum von 6 Monaten erfüllen. Das kann schon zu spät sein. Denn da fehlen mir dann bei 25% Lücke schon eineinhalb Monatsgehälter.

Selbstständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Wenn ich also schon bei geringen Lücken schnell Geld brauche, muss ich ein Krankentagegeld versichern. Diese Arbeitsunfähigkeitsversicherung leistet schon ab dem 43. Tag der Krankschreibung. Warum nicht nach einem oder zwei Monaten? Warum unbedingt nach 42 Tagen?

Das liegt daran, dass der Arbeitgeber mir ja 6 Wochen mein Gehalt zu 100 Prozent weiterzahlt, wenn ich krank bin. Und 6 Wochen sind 42 Tage. Wenn man durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf weiter nicht ausüben kann, hat man in der Regel einen Anspruch gegenüber seiner Krankenkasse.

Kann es bei einer Kombination der beiden Versicherungen Probleme geben?

Das Krankentagegeld ist eine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Da gibt es ein paar Dinge zu beachten. Das wichtigste und schlimmste ist: Wenn ich berufsunfähig bin, kann ich nicht arbeitsunfähig sein. Sobald ich berufsunfähig bin, kündigt die gesetzliche oder private Krankenversicherung das Krankengeld. Das ist dann besonders unangenehm, wenn der Versicherer meine Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkennt.

Kontaktformular – Frage den BU-Experten

Denn dann muss ich die erhaltene Geldleistung an den Krankentagegeldversicherer zurückzahlen. Und oft ist das versicherte Krankentagegeld höher versichert als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Leistung ja nur vorübergehend ist, ist die Krankentagegeldversicherung voraussichtlich günstiger.

Deswegen erleben wir oft, dass Arbeitnehmer gegen den kurzfristigen Ausfall der Einnahmen mit 3.000 Euro versichert sind. Das ist ok, wenn es bedarfsgerecht ist. Aber wenn ich dann gegen den dauerhaften Ausfall der Einnahmen nur mit 1.200 Euro abgesichert bin, ergibt das keinen Sinn. Eigentlich müsste es von der Logik her umgekehrt sein.

Nehmen wir jetzt aber mal den Fall, dass ich von der Krankentagegeldversicherung für 8 Monate meine 3.000 Euro bekommen habe. Im neunten Monat hat die BU-Versicherung dann seine Leistungsprüfung abgeschlossen und erkennt die Berufsunfähigkeit seit Beginn der Krankschreibung an.

Dann bekomme ich rückwirkend 1.200 Euro x 8 Monate = 9.600 Euro. Der Krankentagegeldversicherung muss ich aber 3.000 Euro x 8 Monate zurückzahlen. Das sind 24.000 Euro. Macht ein Minus von 14.400 Euro.

Da bleibt nur zu hoffen, dass der Kunde das Geld in diesem Zeitraum nicht ausgegeben hat.

Dieses Problem kann ich ganz einfach vermeiden, wenn ich das Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Dauer immer in der gleichen Höhe abschließe. Wenn ich für 6 Monate meine Ausgaben über Rücklagen bedienen könnte, ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Form einer AU-Klausel als Schutz eine gute Wahl. Denn diese ist Bestandteil der BU-Versicherung. Bei einer Überschneidung wird die Geldleistung verrechnet. Ich bekomme es nicht doppelt, muss aber auch nix zurückzahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel

Die AU-Klausel ist bei allen Versicherern befristet. Zum einen leistet die BU-Versicherung nur so lange ich die Krankschreibungen auch weiter vorlege. Aber auch grundsätzlich befristen die BU-Versicherungen zwischen 18 und 48 Monaten. Ob das gültig ist und ob die Arbeitsunfähigkeits-Klausel nicht doch unter den §177 VVG fällt, müssen Richter noch entscheiden.

Es ist auch fraglich, ob die Befristung jemals praktisch relevant sein kann. Denn wer 18 Monate nicht arbeiten kann, erfüllt auf jeden Fall den sogenannten fingierten Prognosezeitraum von 6 Monaten. Naja, und wenn ich nicht mehr arbeiten kann, weil ich krank bin, dann doch hoffentlich auch zu 50 Prozent.

Und wenn die BU-Versicherung nachher feststellt, dass ich schon berufsunfähig war, rechnet er die gezahlte Leistung aus der AU-Klausel nicht an die maximale Leistungsdauer an. Was aber schon wichtig und auch praxisrelevant sein dürfte, ist die Obliegenheit zur gleichzeitigen Beantragung der Leistung aus der BUV. Hier sollte ein Experte für „Berufsunfähigkeitsrente beantragen“ an deiner Seite stehen

Der große Vorteil der AU-Klausel liegt ja darin, dass ich nur die Krankschreibung einreichen muss. Ich muss keinen Tätigkeitsnachweis führen und auch die 50% nicht beweisen. Das ist vor allem bei psychischen Erkrankungen von großem Vorteil. Denn gerade mit einer psychischen Erkrankung fehlt mir oft die Kraft, um zig Formulare auszufüllen. Und das auch noch unter dem Druck, alles richtig machen zu müssen.

Wenn ich zeitgleich die Leistung aus der BUV beantragen muss, dann kann die Gesellschaft auch bestrafen, wenn ich es nicht richtig machen. Dabei ist die Frage, ob ich schon genug getan habe, wenn ich die Leistung beantrage oder ob ich auch die Formulare tatsächlich ausfüllen muss.

Wenn ich nur die Formulare anfordern muss und somit die BU-Leistung beantrage, ist es nicht so schlimm. Aber eben nicht sinnvoll. Deswegen ist es wahrscheinlicher, dass die Versicherungsgesellschaft unter Beantragung versteht, dass ich dann auch alles ausfülle und für Rückfragen zur Verfügung stehe. Das wäre wiederum sehr anstrengend.

Damit wir uns nicht falsch verstehen… Es ist sehr sinnvoll, so schnell wie möglich die unbefristete Leistungen aus der BU zu beantragen. Aber es ist eben angenehmer, die Formulare auszufüllen, wenn ich monatlich schon meine Geldleistung bekomme. Existenzängste, psychische Probleme und komplizierte Formulare passen nicht gut zusammen.

Wegen der Einfachheit ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel eine große Hilfe. Wer sich die zusätzlichen ca. 5% Beitrag leisten kann, sollte das unbedingt machen. Es ist keine zusätzliche Leistung, aber es ist ein einfacherer Zugang. Du bekommst bei uns auch Informationen über die Altersvorsorge kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung, Riester Rente, Rürup Rente oder Risikolebensversicherung. Wenn du weitere Fragen hast, lass dir einfach eine unverbindliche Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung von unserem Experten zuteil werden.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.