Die Teilzeitklausel in der BU ist vom Gedenken her eine sehr gute Sache. Es gibt sie noch nicht lang genug, also haben wir auch keine praktische Erfahrung, was im Leistungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung passiert.

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Auf dem Papier funktioniert es so, dass ich, wenn ich im Leistungsfall Teilzeit arbeite, von der zeitlichen Betrachtung so geprüft werde, als würde ich so lange arbeiten, wie die längste Arbeitszeit während der Vertragsdauer war. Das war etwas schwierig zu verstehen. Wir machen mal lieber ein Beispiel:

Ich arbeite 5 Stunden in einem Büro und schließe eine BU-Versicherung ab. Nach 3 Jahren bekomme ich meinen Traumjob und arbeite jetzt 8 Stunden am Tag. Ein Jahr später bekomme ich ein Kind, weshalb ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeite. Für mich ist in dem Moment nicht absehbar, wie lange ich Teilzeit arbeiten will. Und genau jetzt werde ich berufsunfähig.

Normalerweise würde der Versicherer prüfen, ob ich im zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nur noch die Hälfte arbeiten kann. Bei 4 Stunden wären das 2 Stunden. Mit der Teilzeitklausel prüft mich der Versicherer trotzdem auf die 4 Stunden, weil ich, während ich die Berufsunfähigkeitsversicherung hatte, schon mal 8 Stunden gearbeitet habe.

Das ist in den allermeisten Fällen viel besser. Es gibt da noch ein paar Dinge, die dann mal vor Gericht entschieden werden müssen. Aber das ist eigentlich fast immer so, wenn eine neue Klausel auf den Markt kommt.

Wer sich im Detail für diese Klausel interessiert, darf sich gerne bei uns melden. Wir erklären dann in der Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung ausführlich auch über mögliche Probleme.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.