BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung

BU-Optionen sind vermutlich die Zukunft der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Vorerkrankungen sind einer der Gründe gegen eine BU-Versicherung. Und wenn ich schon als Kind eine Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart habe, ist alles schick. Also, fast alles. Deshalb finde ich es erstmal super, dass immer mehr Tarife eine BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung einbauen. Aber mittlerweile gibt es da doch einige Unterschiede, die ich hier mal zeigen möchte.

Wie funktioniert die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung?

Eine BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht es dem Kunden, der vielleicht schon als Kind eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, zu bestimmten Ereignissen oder Zeitpunkten, den Tarif in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. Einen Grundfähigkeitsversicherung Vergleich findest du auch bei uns.

Die Versicherung setzt das Kollektiv damit der Gefahr aus, dass nur die, die schon krank sind, diese Option ziehen. Deshalb muss es auch ein paar Regeln geben, um dieses Risiko einzugrenzen.

Am einfachsten, und in meinen Augen auch ok, wäre es, wenn der Versicherer dann, wenn die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung gezogen wird, ein paar einfache Fragen stellen würde. Das könnte ein abgeschlossener Katalog mit Krankheiten sein oder die Frage nach Krankschreibungen im letzten Jahr.

Das wäre in meinen Augen transparenter als im Moment. Denn uns muss klar sein, dass der, der schon fast berufsunfähig ist, diese Klausel nicht mehr ziehen kann. Ist ja auch logisch, denn für eine BU braucht es ja Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurden.

Was muss ich bei der BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung beachten?

Also, in den krassen Fällen funktioniert es sowieso nicht.

Der Versicherer hat aber ein paar zusätzliche Probleme mit den Gesundheitsfragen. Denn eigentlich soll die Grundfähigkeitsversicherung ja einfacher abzuschließen sein. Deshalb ist die Gesundheitsprüfung weniger streng. Durch eine BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung macht der Versicherer das Tor auf, dass ich über eine weniger strenge Prüfung in eine BU-Versicherung komme.

Deshalb ist es in den meisten Fällen nicht möglich, innerhalb der ersten 5 Jahre die Option zu ziehen. Denn Betrüger haben meist keine Geduld.

Diese „Wartezeit“ läuft aber dem anderen Problem entgegen… Je länger eine Risikoprüfung her ist, desto weniger kann man mit ihr anfangen. Einerseits, weil ja in der Zwischenzeit eine Menge passieren kann. Und andererseits, weil nach 10 Jahren die Verjährungsfrist abläuft. Der Versicherer kann eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht mehr bestrafen.

Außer eben, wenn ich schon (fast) berufsunfähig bin, wenn ich die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung ziehen will.

Welche Unterschiede gibt es?

Diese Wechselmöglichkeit ist also für den einzelnen super, aber für die Versichertengemeinschaft auch ein bisschen gefährlich. Und jeder sollte wissen, dass eine eingebrachte Berufsunfähigkeit auch hier nicht zu versichern ist.

Die Unterschiede sind:

  • Wartezeit. Hier sind fast alle bei 5 Jahren.
  • Meldefrist. 6 Monate oder 12 Monate.
  • Ereignisse. Meistens nur, wenn nach einer Ausbildung oder einem Studium erstmalig ein Beruf aufgenommen wird.
  • Befristung. Viele verlangen einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder maximal eine Befristung auf 24 oder 12 Monate.
  • Maximales Alter. 27 oder jünger als 30.
  • Maximale Rente. 1.000 Euro, 1.500 Euro oder 2.000 Euro
  • Versteckte Gesundheitsprüfung. Alle verlangen, dass ich, wenn ich die Option ziehe, noch nie BU, EU, pflegebedürftig oder einer Grundfähigkeit verlustig war. Das ist auch ok. Bei manchen muss ich zusätzlich noch angeben, ob ich in den letzten Monaten was hatte oder es ist grundsätzlich für die kommenden Monate ausgeschlossen, was ich in den vergangenen Monaten hatte. Grundsätzlich ok, um das Risiko zu minimieren, aber ich muss es halt wissen.

Ich geh jetzt mal die einzelnen Anbieter in alphabetischer Reihenfolge durch:

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Allianz

Bei der Allianz kann ich nach 5 Jahren ganz oder teilweise in die BU-Versicherung wechseln. Es findet keine Risikoprüfung statt, aber ich muss den neuen Beruf angeben. Mögliche Ereignisse sind:

• erstmaliger Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss eines Studiums oder
• erstmaliger Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder
• bestandene Meisterprüfung

Ich kann innerhalb von 12 Monaten umwandeln und das maximal 2 Monate in die Zukunft.

Die bestehende Grundfähigkeitsversicherung muss ohne Erschwernisse wie Zuschlag oder Ausschluss abgeschlossen worden sein.

Ich darf maximal 30 Jahre alt sein und der Beruf muss versicherbar sein. Kettensägenjongleur geht also nicht. Die Laufzeit ist maximal so lang wie die bestehende Versicherung. Wenn es im neuen Beruf niedrigere Grenzen gibt, gelten diese. Es darf keine Grundfähigkeit oder versicherte Schwere Krankheit verloren bzw. eingetreten sein und BU nicht vorliegen.

Der Mindestbeitrag liegt bei 600 Euro, die Rente ist in der Höhe die gleiche, aber maximal 1.500 Euro.

Das klingt erstmal fies, ist aber nicht schlecht. Das Risiko ist ausgewogen und die Ereignisse sind realistisch erreichbar.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Basler

Bei der Basler habe ich auch eine Wartezeit von 5 Jahren. Ich  muss die Option mit maximal 27 Jahren ziehen.

Die Meldefrist beträgt 6 Monate. Ich kann wechseln, wenn ich eine berufliche Tätigkeit nach einer Ausbildung oder einem Studium aufnehme. Oder wenn ich eine Weiterbildung als Fachwirt, Techniker oder Meister beende.

Wenn ich bei Vertragsbeginn bis 15 Jahre alt bin, darf die BU-Versicherung nicht mehr als 1.000 Euro versichern. Wenn ich älter war, nicht mehr als 1.500 Euro. Die bestehende Grundfähigkeitsversicherung muss ohne Erschwernisse wie Zuschlag oder Ausschluss abgeschlossen worden sein. Ich darf auch hier noch keine Leistung aus der GFV, einer EUV, BUV oder Pflegeversicherung, weder privat noch gesetzlich, beantragt haben.

Die Meldefrist ist hier schon mal kürzer als bei der Allianz. Auch darf ich nur 27 Jahre alt sein. Dafür ist es egal, ob der Vertrag befristet ist oder nicht.

Canada Life

Bei der Canada Life gibt es keine harte Grenze in der Höhe und auch keine Wartezeit von 5 Jahren für die Ausübung der BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung. Dann müssen die Grenzen logischerweise woanders gezogen werden. Sonst wäre das Kollektiv ernsthaft in Gefahr.

Zunächst mal lässt sich die Option nur ziehen, wenn weder Ausschluss noch Zuschlag in der GFV vereinbart sind. Auch darf ich beim Wechsel noch nie irgendwo irgendeine Leistung wegen BU, EU, Pflegebedürftigkeit oder Verlust einer GF beantragt haben.

Die Option darf ich ziehen, wenn ich erstmalig eine berufliche Tätigkeit aufnehme. Dazu „zählen insbesondere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“. Das ist in meinen Augen kein ausschließendes Kriterium. Eine Beamtenlaufbahn oder ein Mini-Job wären hier wohl auch ok. Es gibt keinen Hinweis darauf, ob der Arbeitsvertrag unbefristet sein müsste.

Außerdem kann die Option nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung gezogen werden.

Der Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung muss vor dem 31. Geburtstag stattfinden und wenn ich in den letzten 36 Monaten eine Erkrankung oder Verletzung gehabt habe, an der ich länger als 10 Tage gelitten habe oder wegen der ich ärztlich untersucht, beraten oder behandelt wurde, dann ist diese gesundheitliche Einschränkung für die ersten 36 Monate vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Der Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung geschieht zu gleicher Höhe und Laufzeit, sofern das in dem Beruf möglich ist. Wenn nicht, würde die Canada Life kürzen.

Auch diese Option klingt in der Annahme hart, aber das ist eben notwendig, um zu vermeiden, dass die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung ausgenutzt wird. Und dadurch, dass auf die Frist von 5 Jahren verzichtet wurde, bietet sie eine Reihe von Möglichkeiten, die andere Optionen eben nicht bieten.

Außerdem darfst du beim Antrag nicht vergessen, diese Option kostenfrei miteinzuschließen!

DEVK

Die DEVK ist zwar nur über die DEVK zu vermitteln, aber deshalb kann ich ja trotzdem die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung hier beschreiben.

Wie immer darf kein eingebrachter Versicherungsfall vorliegen. Ich muss bei Abschluss der GFV Schüler, Azubi oder Student gewesen sein. Was logisch ist, wenn ich die Option nur beim erstmaligen Berufseintritt ziehen kann.

Die Meldefrist beträgt 6 Monate und ich darf noch keine 35 Jahre alt sein. Die berufliche Tätigkeit muss auf mindestens 12 Monate befristet sein und die versicherte Rente darf 1.000 Euro monatlich nicht übersteigen. Außerdem muss der Beruf versicherbar sein.

Spannend ist hier, dass es keine Wartezeit für die Option von 5 Jahren gibt. Theoretisch könnte der Azubi in den letzten Wochen die GF-Versicherung abschließen und dann ein paar Wochen später, wenn das Berufsleben beginnt, die Option ziehen.

Die Bayerische

Bei der Bayerischen hab ich 6 Monate Zeit zu melden, der Vertrag muss 5 Jahre laufen und ich muss jünger als 30 Jahre alt sein. Mein Beruf muss versicherbar sein und die monatliche Rente darf nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Dabei sind alle bei der Bayerischen bestehenden GF-Versicherungen zu berücksichtigen. Die berufliche Tätigkeit muss auf mindestens 24 Monate befristet sein. Das kann unter Umständen schwierig sein.

Spannend ist, dass ich die GF-Versicherung auch nur anteilig in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln kann.

Bei der Beurteilung der Versicherbarkeit und der Risikoeinstufung muss ich „z.B. Raucherstatus, Größe und Gewicht“ angeben. Das sollte ich unbedingt wissen. Denn das ist bei einer Wechseloption doch einigermaßen ungewöhnlich.

Insgesamt ist bei der Bayerischen der BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung die Angst vor einer Negativ-Selektion anzumerken. Ich kann das schon verstehen. Aber der Kunde dürfte da schon auch mal überrascht sein. Und vielleicht sogar der Vermittler…

 Die Dortmunder

Die Dortmunder bietet die Wechseloption nach 5 Jahren Laufzeit an, wenn ich unter 30 Jahre alt bin, der Vertrag ohne Ausschluss und Zuschlag angenommen wurde, der neue Beruf versicherbar ist und die Rente monatlich nicht höher als 1.500 Euro ist. Die Meldefrist beträgt 12 Monate. Dem Berufseintritt muss, wie bei fast allen anderen auch, ein Studium oder eine Ausbildung vorausgehen. Mehr Anforderungen, wie z.B. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, gibt es hier nicht.

Da die Dortmunder keine BU-Versicherung hat, gilt diese BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung für alle Tarife des Volkswohl Bundes.

Bei dieser Option kann es nicht viele Überraschungen geben. Wie immer darf ich halt nicht schon BU sein, aber sonst ist alles recht einfach gehalten.

Generali

Auch die Generali hat eine BU-Option. Bei der Generali ist irgendwie nie ganz klar, ob das jetzt Absicht ist oder ob man es einfach falsch versteht, aber anscheinend gelten hier die allgemeinen Grenzen der Nachversicherungsgarantie. Also kann ich die Option bis 50 ziehen und den Vertrag dann auch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro Monatsrente fortführen.

Die Option kann ich zum 5. Jahrestag (mit einem Monat Frist vorher) des Versicherungsbeginns ziehen oder bei Beginn eines Studiums oder erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit mit einer Frist von 6 Monaten. Von den beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen sind lediglich Arbeiten in einer Behindertenwerkstatt.

Das klingt alles wirklich ok. Verdächtig ist aber ein Passus, in dem es heißt, dass das Umtauschrecht nicht gilt, wenn es bei Antragsstellung bereits vom Antragsteller ausgeschlossen wurde. Warum sollte das jemand machen? Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass sich eine intensivere Risikoprüfung vermeiden lässt, wenn man aktiv auf die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung verzichtet. Das leuchtet mir sofort ein.

Aber auch merkwürdig ist, dass für die BUV die „gleichen Feststellungen der Gesundheitsprüfungen“ gelten. Kann man irgendwie auch so lesen, dass eine neue Gesundheitsprüfung mit alten Angaben gemacht wird. Beginnen da die Fristen neu zu laufen? Naja… Ich bleibe dran.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Helvetia

Die Helvetia hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Grundfähigkeitsversicherung. Das hat schon fast News-Charakter. Sie haben aber auch eine BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung. Zumindest dann, wenn ich maximal 14 Jahre beim Abschluss alt war. Dann kann ich vor dem 30. Geburtstag innerhalb von 6 Monaten die Option ziehen. Oder zum 5. Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die maximal versicherbare Rente beträgt 2.000 Euro. Beim Umtausch werden Risikomerkmale wie Bürotätigkeit, Personalverantwortung, aber auch Raucherstatus und BMI abgefragt. Später heißt es, dass bei den gefahrenerheblichen Umständen die ursprünglichen Angaben herangezogen werden. Ob damit gemeint ist, dass ich Raucherstatus und BMI nicht neu angeben muss oder nicht, ist in meinen Augen unklar.

Zusätzlich darf die versicherte Person in den letzten 12 Monaten nicht länger als 14 Kalendertage krankgeschrieben gewesen sein. Das ist schon irgendwie eine kleine Gesundheitsprüfung. Das dürfte den Kunden überraschen.

Nürnberger

Bei der Nürnberger sind es 6 Monate Meldefrist, 5 Jahre Wartezeit und das Höchstalter liegt bei 27 Jahren. Die berufliche Tätigkeit nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ist aber an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft.

Sehr gut gefällt mir, dass die BU-Versicherung um 50% höher sein darf, als es die Grundfähigkeitsversicherung war. Insgesamt maximal 1.500 Euro.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Signal

Bei der Signal ist interessant, dass ich auch teilweise in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln kann. Und – ich weiß nicht, ob das Absicht ist – es gibt keine Wartezeit von 5 Jahren. Schon der erfolgreiche Abschluss eines Studiums gilt als Anlass für die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung.

Die Meldefrist beträgt 6 Monate und ich muss jünger als 35 sein, um die Option zu ziehen. Eine Begrenzung in der Höhe gibt es auch nicht.

Der neue Beruf muss versicherbar sein und der Arbeitsvertrag darf maximal auf ein Jahr befristet sein.

Theoretisch könnte ich hier versuchen, bei Studenten in der Grundfähigkeitsversicherung die bessere Annahme zu erhalten und dann in die BU-Versicherung wechseln. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das dann tatsächlich möglich ist.

Stuttgarter

Die Stuttgarter hat für die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung extra Bedingungen. Das finde ich sauber gelöst. Obwohl du selbstverständlich erstmal in den AVB suchst und da nix findest. Aber die Bedingungen hängen gleich hinten an. Alles gut.

Auch hier gibt es 5 Jahre Wartezeit, 6 Monate Meldefrist und ich muss jünger als 30 Jahre alt sein.

Neben dem Ereignis, eine berufliche Tätigkeit (egal, ob befristet oder nicht) aufzunehmen, nachdem ich ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen habe, gibt es hier noch weitere Ereignisse. Besonders hervorzuheben ist das Erreichen der gymnasialen Oberstufe und der erfolgreiche Abschluss eines Studiums. Dadurch bin ich deutlich flexibler. Zum Beispiel dann, wenn ich zwar auf dem Gymnasium bin, aber irgendwie doch lieber was Künstlerisches oder Handwerkliches machen will.

Die BU-Rente darf dann maximal 1.500 Euro im Monat betragen. Dabei werden bestehende BU-Versicherungen angerechnet. Sollte also die BU-Option nur mit, sagen wir, 1.000 Euro Rente ausgeübt werden, bleibt die Grundfähigkeitsversicherung mit 500 Euro bestehen. Das finde ich auch ganz cool, ehrlich gesagt.

Alles in allem eine gelungene BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung, die das Risiko und den Kundennutzen im Blick hat. Eine Meldefrist von 12 Monaten wäre noch besser, aber trotzdem kann man hier nicht meckern.

Volkswohl Bund

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung beim Volkswohl Bund ist so ziemlich die von der Dortmunder. Oder umgekehrt.

12 Monate Meldefrist, maximal 1.500 Euro, 5 Jahre Wartezeit und ich muss unter 30 Jahre alt sein. Bei der beruflichen Tätigkeit muss eine Ausbildung oder ein Studium vorausgehen. Befristet oder unbefristet ist egal. Gehobener Marktstandard, würde ich sagen.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen

Die Württembergische hat nur eine Wartezeit von einem Jahr. Das ist gut. Der Wechsel muss vor meinem 30. Geburtstag erfolgen. Das ist auch ok. Der Vertrag muss vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossen sein. Auch ok. Meldefrist sind 6 Monate und es sind maximal 1.500 Euro monatliche Rente versicherbar. Der Wechsel erfolgt entweder bei Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung, was an sich auch gut ist. Allerdings ist dieser Absatz unklar formuliert. Ich zitiere hier mal:

„Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums. Hat die versicherte Person bereits zuvor eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen, können Sie nicht mehr wechseln.
Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person über einen allgemein anerkannten Schulabschluss an einer Regelschule verfügt. Wir führen in diesem Fall eine vereinfachte
Gesundheitsprüfung durch.“

Kann ich mit vereinfachter Gesundheitsprüfung wechseln, wenn ich bereits vorher eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen hatte und einen Schulabschluss habe? Oder grundsätzlich? Das wäre dann nämlich doof. Und genau so würde ich es auch lesen. Wer hier die Option zieht, muss Gesundheitsfragen beantworten.

Wenn ich eine erstmalig eine auf mindestens 24 Monate befristete Arbeitsstelle antrete, findet explizit keine Gesundheitsprüfung statt.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung sieht auf den ersten Blick nicht schlecht aus, aber es bleibt ein fader Beigeschmack.

Die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung der Zurich

Um die BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung zu ziehen, muss ich bei der Zurich den Vertrag spätestens mit 14 abgeschlossen haben. Die Meldefrist sind 6 Monate und die berufliche Tätigkeit darf auf maximal 12 Monate befristet sein. Ich darf noch keine 30 Jahre alt sein und der neue Beruf muss versicherbar sein. Die maximale Rente beträgt 1.500 Euro.

Das ist alles im Marktstandard, würde ich sagen.

Unterm Strich

Ich applaudiere hier mal jedem Versicherer, der so eine BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung überhaupt hat. Das ist immer hilfreich. Vor allem, wenn ich weiß, was genau in den Bedingungen steht. Dann kann ich mich auch dementsprechend melden.

Derzeit gibt es gefühlt noch eine Lücke zwischen dem, was ich mir spontan unter einer solchen BU-Option in der Grundfähigkeitsversicherung vorstelle und dem, was dann doch noch an Voraussetzungen verlangt ist. Weil ich vom Fach bin, kann ich mir das erklären und auch verstehen. Wenn ich aber normal wäre und kein Versicherungsfuzzi, würde mich das überraschen. Ich denke aber, da kann man den Versicherern nicht mehr viel abverlangen, weil sonst das Risiko höher und die Option teurer würde. Es wäre aber wünschenswert, wenn sich die Optionen vereinheitlichen würden, sodass ich immer davon ausgehen kann, dass die Wartezeit 5 Jahre und die Meldefrist 12 Monate beträgt.

Über Philip Wenzel 18 Artikel
Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.

2 Kommentare

  1. Ich finde, Philip Wenzel sorgt sich zu viel um die Versicherer und zu wenig um die Verbraucher.

    Es ist doch paradox, wenn eine Gesellschaft eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab 10 Jahren anbietet, den Wechsel von der GF- in eine BU-Versicherung aber erst nach erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder Beginn bzw. Abschluss eines Studiums ermöglicht.

    Als verantwortungsvoller Versicherungsmakler müsste ich also mit Erreichen des 10. Lebensjahres des versicherten Kindes prüfen, ob der Abschluss einer BU-Versicherung noch möglich ist und nach erfolgreichem Abschluss die bestehende GF-Versicherung kündigen.

    • Warum Versicherer nicht die Gesundheitsprüfung einer GF-Versicherung anwenden können und dann dem Kunden freistellen, wann er in die BU-Versicherung wechselt, ist doch an sich logisch. Auch wenn Kinder in ein Restaurant dürfen, werden sie nach dem Ausweis gefragt, wenn sie Alkohol kaufen wollen.
      Für die BU-Kollektive würde das bedeuten, dass die entweder mit vielen Schadenfällen kalkuliert werden müsste, weil die Kunden über die einfacheren Gesundheitsfragen der GF-Versicherung in die BU-Versicherung kommen würden. Und dadurch würden Beiträge teurer oder der Versicherer würde im Leistungsfall strenger regulieren. Beides wäre für den Kunden blöder als für den Versicherer. Es geht mir also nicht darum, dass die Versicherer Risikoüberschüsse kassieren, sondern dass die Kunden stabile Beiträge haben und im Leistungsfall keine Stolpersteine in den Weg gelegt bekommen.

      Und selbstverständlich sollte ich immer wieder prüfen, ob eine andere Versicherung besser und versicherbar wäre. Das ist Aufgabe eines Vermittlers. Aber das ist nicht Gegenstand des Artikels. Sonst könnte ich auch kritisieren, dass viele Versicherer erst mit 10 Jahren oder sogar noch später eine GF-Versicherung anbieten und da schon von vornherein eine BU-Versicherung möglich wäre. Ich könnte auch diskutieren, dass die GF-Versicherung grundsätzlich nicht geeignet ist, um das Einkommen abzusichern wie die BU-Versicherung. Das ist aber beides auch nicht Gegenstand des Artikels.

      Wir schätzen Sie und Ihre Kompetenz sehr, weshalb wir sehr gern hier Ihre Meinung veröffentlichen, selbst wenn wir hier mal anderer Meinung sind. Ich denke aber, das ist mit Ihnen ok 🙂

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