Gibt es Abzüge bei der Loss of Licence-Rente?

Immer wieder stellt ihr uns die Frage, ob eine  private Berufsunfähigkeitsrente bzw. eine Loss of Licence komplett ausgezahlt wird oder ob es noch Abzüge bei der Loss of Licence-Rente gibt.

Kurz und knapp: „Ja, da wird noch was abgezogen“.

Wenn ihr nun denkt, dass die Abzüge bei der Loss of Licence so hoch wie bei eurem Gehalt sind,  liegt ihr aber nicht richtig.

In Deutschland gibt es nämlich echt viele Steuerarten und noch mehr Grundlagen zur Anwendung.

Gibt es bei der Abzüge bei der Loss of Licence?

Die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden mit dem Ertragsanteil für temporäre Leibrenten versteuert. Wer es im Detail wissen möchte, Maßgabe ist § 55 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung im Anhang zu § 22 Einkommenssteuergesetz. Der Ertragsanteil ist umso höher, je länger der Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit/Untauglichkeit  und dem vereinbarten Ende der Leistungsphase ist. Bei einer (Rest)Laufzeit von 45 Jahren beträgt der Ertragsanteil 42 %, bei 30 Jahren 30 %, bei 15 Jahren 16 % und bei 5 Jahren 5 %.

 

Jahre der Rentenzahlung 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45
Ertragsanteil in % 0 5 12 16 21 26 30 35 39 42

 

Von der monatlichen Versicherungsleistung müsst ihr nun also den sogenannten Ertragsanteil, mit eurem zu diesem Zeitpunkt gültigen, persönlichen Steuersatz versteuern.

Wie berechnen sich Abzüge bei der Loss of Licence?

Der Einfachheit halber haben wir für euch ein Beispiel berechnet, das euch aufzeigt, wie sich die Abzüge bei der Loss of Licence berechnen:

Aufgrund einer Untauglichkeit  werden 2.500,- € mtl. Berufsunfähigkeitsrente an dich ausgezahlt. Du bist 35 Jahre alt und hast eine Restlaufzeit von 20 Jahren, weil dein Vertrag mit dem vollendeten 55. Lebensjahr endet. Laut Tabelle des BMF müssen dann 21 % von deinen 2.500 € versteuert werden.

Diese 525,- € müssen dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wie hoch der dann ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Wenn wir annehmen, dass dieser bei 30 % liegt, dann gehen 157,50 € an das zuständige Finanzamt.

Außerdem gibt es einen Steuerfreibetrag (den sogenannten Grundfreibetrag) in Höhe von 9.696,- € (Stand 2021) pro Jahr. Dieser gilt für eine Person und für Eheleute das Doppelte davon. Das bedeutet, bis zu dieser Summe fallen zumindest keine Steuern an.

Liegst du über diesem Freibetrag, dann wird „nur“ der darüber liegende Teil versteuert.

Abzüge bei der Loss of Licence von der Krankenkasse

Aber Abzüge bei der Loss of Licence kommen nicht nur vom Finanzamt, sondern auch deine Krankenversicherung muss berücksichtigt werden. Dabei ist es egal, ob du  gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Der Unterschied liegt nur in der Berechnung der Beiträge.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegst du aktuell bei 14,60 % zzgl. je nach Kasse ungefähr 0,9 % für den Zusatzbeitrag und 3,05% Pflegeversicherung für Personen mit Kindern bzw. 3,3 % für Kinderlose werden auch noch abgezogen.

Das bedeutet 470,- € gehen in den Topf der gesetzlichen Krankenkasse, wenn du kinderlos bist.

Von deinen 2.500 € bleiben also nur noch 1.872,50 € übrig, wenn wir die Steuer und KV-Beitrag abziehen.

Das bezieht sich alles auf freiwillig gesetzlich Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse. Weil ihr Lotsen mit dem Ende der Ausbildung ohnehin alle freiwillig versichert seid, verzichten wir auf die Berechnung für Pflichtversicherte. Vor allem, weil du dich auch als Privatversicherter im Falle einer BU freiwillig versichern musst, wenn du nicht irgendwie in einer Familienversicherung unterkommst.

Berechnung für Privatversicherte ist leicht

Bist Du in einer privaten Krankenversicherung, kannst du deinen Beitrag – natürlich auch ohne Arbeitgeberanteil – inkl. Pflegepflichtversicherung und evtl. einem Beitragsentlastungstarif komplett von der Rente abziehen. Die Höhe deines Beitrages an dieser Stelle weißt du am besten. Weitere Abzüge bei der Loss of Licence gibt es an dieser Stelle logischerweise nicht.

Solltest du ein Krankentagegeld mitversichert haben, wird dieses durch den Versicherer gekündigt. Das ist in den Musterbedingungen geregelt und liegt daran, dass eine Arbeitsunfähigkeit per Definition vorübergehend ist und eine Berufsunfähigkeit ist dauerhaft. Deshalb kann beides nicht gleichzeitig sein. Du musst einfach eine Anwartschaft beantragen. Das sichert dir zumindest ein Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung – falls es dir mal besser geht und du wieder ins Berufsleben zurück kannst.

Mal nebenbei:
Wir beraten dich auch gern zur privaten Krankenversicherung. Eine private Absicherung kann das Richtige für dich sein, muss es aber nicht. Welche Möglichkeiten du hast und wie Tarifverträge berücksichtigt werden müssen, erfährst du natürlich auch.

Alles in allem, ist das Thema Steuern und Krankenversicherung ein individuelles und teilweise auch komplexes Thema. Wir hoffen, dass wir dir mit dieser Zusammenfassung ein paar Fragen beantwortet haben. Sind noch Fragen offen, dann melde dich einfach.

Wir freuen uns über Anregungen, Fragen oder Themenwünsche von dir. Melde dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir kümmern uns gerne um dich.

Über Christian Heß 5 Artikel
Christian Heß ist seit fast 20 Jahren Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Stöver, Herrmann und Partner GmbH. Er ist Spezialist für die Loss of Licence Versicherung. Mit ATC-Guard arbeitet er eng mit der Gewerkschaft der Flugsicherung zusammen. Mehr über Christian Heß findest du auf der Autorenseite von Christian Heß..

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