Definition Eigenbewegung in der privaten Unfallversicherung

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dieser Unfallbegriff lässt sich auch auf Ereignisse ausdehnen, an denen die versicherte Person allein beteiligt war, ohne Kontakt zu anderen oder Einwirkung von äußeren Umständen.

Unfallversicherung Eigenbewegung Beispiele

1. Für einen Bänderriss, den man sich beim Tennisspiel durch eine falsche Bewegung zugezogen hat, besteht kein Versicherungsschutz.

2. Beim Fußballspielen stürzt ein Spieler und schießt im Liegen noch den Ball. Dabei verletzt er sich das rechte Knie mit den Folgen eines Meniskusriss. Trotz OP und Krankengymnastik bestand keine volle Heilung. Aus Sicht des Versicherers liegt kein Unfall vor, da der Spieler die Verletzung durch eine ungeschickte Eigenbewegung erlitten hat.
3. Die versicherte Person stürzt beim Ausweichen einer Pfütze um, mit den Folgen eines Sehnenrisses und einer bleibenden Gesundheitsschädigung. Dies ist eine versicherte Eigenbewegung in der Unfallversicherung.

4. Die Verletzung eines Fußgelenkes durch Umknicken beim Aussteigen aus dem Auto. Dieses Unfallereignis trifft beispielsweise auch häufig Tennisspieler, bei denen beim Sport den Fuß häufig knickt.

Es ist also danach gefragt ob Versicherungsschutz gewährleistet wird, wenn durch eine willensgesteuerte Eigenbewegung eine folgende Invalidität verursacht wird.

Die Mitversicherung der Eigenbewegung in der Unfallversicherung ist sehr wichtig, da an zweiter Stelle aller Leistungsablehnungen Unfallursachen ohne eine zusätzliche Kraftanstrengung durch Eigenbewegungen sind.

Unfallversicherung – Verletzung durch Eigenbewegung

Typische Verletzungen, die durch Eigenbewegung entstehen, sind:

  • Verrenkung von Gelenken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
  • Zerrungen oder Risse an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche
  • Knochenbrüche
  • Meniskusschäden

Bei den allermeisten Versicherern sind Bandscheiben allerdings ausgeschlossen, da sie nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen. Nicht alle Eigenbewegungen sind in der Unfallversicherung versichert.

Welche Unfallversicherungen leisten auch bei Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen?

Wie auch bei den anderen Zusatzleistungen hängt eine eventuelle Zahlung vom Tarif ab. Bei der Askuma in den Tarifen OptimumPlus und SorgenfreiPlus erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf Bauch- und Unterleibsbrüche, die durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung entstanden sind. Die Askuma bietet wie 2020 auch 2021 eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen an.

Bei der Barmenia Versicherungen in den Tarifen Premium und Top sind darüber hinaus Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken sowie sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule inkludiert. Das gleiche gilt für den Tarif Sorglos der Concordia und die Tarife optimum und premium der Degenia.

Die Basler Unfallversicherung schließt in den Tarifen Silber und Gold Gesundheitsschäden durch Eigenbewegung an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz oder Blutungen innerer Organe aus. Die Ammerländer wiederum leistet in den Tarifen Comfort und Exclusiv nur bei Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüchen durch Eigenbewegung. Bei der Domcura Versicherung hingegen werden im Tarif Top Verletzungen durch Eigenbewegung überwiegend erstattet.

Die Gothaer zahlt nur im Tarif Premium – und auch nur bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, gleiches gilt auch für die Tarife Premium und Premium Plus der Interlloyd. Auch bei der Häger mit dem Tarif Top, Hanse-Merkur mit dem Tarif Flex Top, Helvetia im Tarif Komfortschutz und HKD im Tarif Einfach Komplett fallen Brüche, Zerrungen und Risse unter den Versicherungsschutz.

Eine Ausnahme bildet der Versicherer Interrisk mit ihrem Tarif XXL: Hier zählen auch Oberschenkelhals- oder Armbrüche zu den versicherten Eigenbewegungen, nicht allerdings durch Verletzungen am Kopf eingetretene Gesundheitsschäden an Augen oder Gehirn.
 
Versicherungsbedingungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Konzept&Marketing sind Eigenbewegungen in der Unfallversicherung nur im Tarif pure 2.0 nicht mitversichert. Bei der LBN in den Tarifen Gut und Besser sind Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen nur dann mitversichert, wenn diese zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 % führen.

Auch bei Neodigital im Tarif Premium, bei der NV in den Tarifen Max und Premium und bei Rhion Versicherung (Tarife Plus und Premium) sind die üblichen Verletzungen durch Eigenbewegungen abgedeckt. Zu guter Letzt haben noch die VHV, der Volkswohlbund in den Tarifen Komfort und KomfortPlus und die Waldenburger im Tarif Premium diese Leistung im Angebot.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.