Was ist eine Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Die Gliedertaxe dient als eine einheitliche Grundlage für die Beurteilung der
dauernden Beeinträchtigung‘ des Versicherungsnehmers durch einen versicherten Unfall.
Dieses Instrument ist notwendig, da es im Ernstfall eine große Bandbreite bei der Beurteilung durch den ärztlichen Gutachter gibt. Durch diese Taxe werden den Körperteilen und Sinnen des menschlichen Körpers Prozentsätze zugeordnet.

So wird zum Beispiel eine große Zehe gemäß AUB (Allgemeine Unfallbedingungen) mit 5 % bewertet. Wenn nun jemand durch einen Unfall seinen großen Zeh verliert, bedeutet das in der Sprache der Unfallversicherung, dass er zu 5 % invalide ist. Der Grad der Invalidität bemisst sich immer in Prozent.

Dieser Prozentsatz wird grundsätzlich auf der Basis der Gliedertaxe festgelegt, sofern der betroffene Bereich dort aufgeführt ist. Anderenfalls muss der Gutachter die Schwere der Einschränkung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beurteilen.

Die Taxe ist immer dann anzuwenden, wenn ein dem Unfallbegriff entsprechendes Ereignis den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines darin genannten Körperteils oder Sinnesorgans zur Folge hatte. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des
Prozentsatzes zugrunde gelegt.

Diese Einschätzung ist unabhängig vom Beruf, von der Tätigkeit und vom Alter, allerdings bieten manche Versicherungen für bestimmte Berufsgruppen spezielle Gliedertaxen an, so unter anderem für Heilberufe.

Normalerweise wird ein Zeigefinger gemäß der AUB mit 10 % bewertet.
Für einen Chirurgen ist der Verlust eines Zeigefingers vermutlich wesentlich höher einzuschätzen, wenn hierdurch die Ausübung seines Berufes unmöglich wird.

Es können je Unfall maximal 100 % Invalidität berücksichtigt, auch wenn die Summe der einzelnen Invaliditätsgrade (IV-Grad) höher wäre. Der Verlust beider Beine würde rein rechnerisch 140 % ergeben, die tatsächlich in einem solchen Fall zu berücksichtigende Invalidität beträgt jedoch 100 %.

Sind die Gliedertaxen der Versicherungen alle gleich?

Der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat 2014 die Allgemeinen Unfallbedingungen veröffentlicht, als Empfehlung für die Anbieter einer privaten Unfallversicherung. Da diese Bedingungen nicht bindend sind kann jede Unfallversicherung davon abweichende Vereinbarungen treffen. Anhand der Interrisk Unfallversicherung möchten wir verdeutlichen, wie unterschiedlich die Gliedertaxen innerhalb von Unfallversicherungen sein können:

Interrisk Standard Interrisk Plus Interrisk Maxi
Arm einschl. Schultergelenke 70 % 80 % 100 %
Arm oberhalb des Ellenbogens 65 % 80 % 100 %
Arm unterhalb des Ellenbogens 60 % 80 % 100 %
Hand 55 % 75 % 90 %
Daumen 20 % 30 % 45 %
Zeigefinger 10 % 20 % 30 %
Anderer Finger 5 % 10 % 20 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % 80 % 100 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % 80 % 100 %
Bein bis unterhalb des Knies 50 % 80 % 100 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % 80 % 100 %
Fuß 40 % 60 % 70 %
Große Zehe 5 % 15 % 20 %
Andere Zehe 2 % 5 % 10 %
Auge 50 % 60 % 70 %
Gehör auf einem Ohr 30 % 45 % 50 %
Geruchssinn 10 % 20 % 25 %
Geschmackssinn 5 % 20 % 25 %

Was sind verbesserte Gliedertaxen?

Die vom GDV vorgeschlagene Gliedertaxe stellt so etwas wie den Standardwert da, an dem sich die Versicherungen orientieren sollen. Das bedeutet in der Regel, dass im günstigsten Tarif auch in etwa diese Werte angesetzt werden. Üblicherweise gibt es dann noch ein oder zwei hochwertigere Tarifoptionen, bei denen die Prozentsätze dann entsprechend höher sind.

Bein bis unterhalb des Knies Gliedertaxe AUB
Bein bis unterhalb des Knies Interrisk Gliedertaxe Maxi

Die verbesserten Gliedertaxen sind daher eine Leistungserweiterung der allgemeinen Gliedertaxe. Dabei werden im Rahmen von Versicherungspaketen für jeden Körperteil eigene, meist höhere Prozentsätze bezüglich der Invalidität festgelegt. Wird etwa nach der klassischen Gliedertaxe der Verlust oder die vollkommene Unfähigkeit der Funktionen eines Beins bis unterhalb des Knies mit 50% bewertet, so beträgt der Wert nach der verbesserten Gliedertaxe Maxi bei der Interrisk z.B. 100%.

Gibt es auch spezielle Gliedertaxen Modelle für Ärzte?

Es gibt auch Versicherer, die für bestimmte Berufsgruppen Sondertarife anbieten. So bietet z.B. die Janitos eine besondere Absicherung für Mediziner an, die aber nur Human- und Zahnmedizinern offen steht, nicht aber Tiermedizinern oder sonstigen Heilberufen.
Wenn z.B. ein Arzt eine private Unfallversicherung bei der Janitos Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und der Gliedertaxe „Med“ abschließen würde ergäben sich folgende Leistungsunterschiede zur AUB:

AUB Janitos Med
Hand 110.000 € 200.000 €
Daumen 40.000 € 200.000 €
Zeigefinger 20.000 € 200.000 €
Anderer Finger 10.000 € 40.000 €

Wie funktionieren Gliedertaxen in den privaten Unfallversicherungen?

Welche Leistung ein Versicherter bekommt, hängt natürlich von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Ist die Invalidität gering, gibt es nur einen Teil der Versicherungssumme und nicht die vollen 100 Prozent. Um den IV-Grad zu beziffern, ordnet die Unfallversicherung mit der Gliedertaxe verschiedenen Körperteilen bzw. Sinnen einen Prozentwert zu.

So kann dem Verlust der Sehkraft auf einem Auge beispielsweise ein Wert von 50 Prozent zugeordnet sein, einem kompletten Bein 70 Prozent und einem Finger 5 Prozent. Aus der Summe der Prozentwerte errechnet sich unter Berücksichtigung einer eventuell vereinbarten Progression, wie hoch die Leistung der Versicherung nach einem Unfall ist.

Zusammenhang zwischen Gliedertaxen, Versicherungssumme, Invaliditätsgrad und Progression

Zur Verdeutlichung des Sachverhalts wollen wir uns die verschiedenen Bausteine anhand eines Beispiels anschauen:

Der Kunde hat eine private Unfallversicherung bei der HKD mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro, der Taxe Komfort und einer Progression von 350 Prozent abgeschlossen. Jetzt kommt es bei einem Zweikampf beim Fußballspielen zu einem schweren Unfall, so dass er die Sehkraft auf dem rechten Auge zu 100 % verliert.

Versicherungssumme

Zunächst einmal gibt die Versicherungssumme an, wie hoch die Entschädigung bei einer 100% Invalidität ohne Progression wäre, das heißt wenn jemand durch einen Unfall zu 100 % invalide wird würde er die komplette Summe (in diesem Beispielfall 150.000 Euro) erhalten.

Gliedertaxen

Je nachdem, welches Körperteil bzw. welcher Sinn beeinträchtigt ist, lässt sich anhand der Taxe ablesen, wie hoch der für Versicherungszwecke anzunehmende IV-Grad ist. Hier reden wir über die Sehkraft auf einem Auge, die zu 100 % verloren wird. Das würde bei der Standardgliedertaxe einem Prozentsatz von 50 entsprechen, da sich der Kunde aber für die verbesserte Taxe entschieden hat erreicht er in unserem Beispiel 60 %, das entspricht einer Versicherungsleistung von 90.000 Euro.

Invaliditätsgrad

Der IV-Grad im Sinne der privaten Unfallversicherung misst, in welchem Ausmaß die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.
Er stellt lediglich eine abstrakte Berechnungsgrundlage für den Versicherer dar, um eine Gleichbehandlung der Versicherten zu ermöglichen. Eine konkrete Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse in Beruf, Sport und Freizeit findet nicht statt.

Progression

Die progressive Invaliditätsleistung greift meist ab einem Invaliditätsgrad in Höhe von 25 % ein.
Je höher der finale IV-Grad einer versicherte Person ist, desto mehr lässt die Progression die Versicherungssumme ansteigen.

Der Einschluss einer Progression kann sinnvoll sein, da bei einer hochgradigen Invalidität auch die persönlichen Kosten steigen, wie zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder langfristige Betreuung.

Die Erhöhungen durch die Progressionsstufen sind bei den Anbietern oft relativ ähnlich. Wie hoch der Anstieg der Versicherungssumme letztendlich genau ist, hängt immer von dem anzuwendenden Tarif ab. Allgemein läßt sich sagen, dass sich die Auszahlungssummen bei einer Progressionsstaffel von 225 Prozent zwischen einer Invaliditätshöhe von 25 und 50 Prozent verdoppeln und über 50 Prozent verdreifachen.

Das nächst höhere Progressionsmodell 350 hat zur Folge, dass bei einer Invaliditätsgröße zwischen 25 bis 50 Prozent die dreifache und ab einem IV-Grad von 50 % sogar die fünffache Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Eine besonders hohe Leistung ist bei Vereinbarung der Progression 500 zu erwarten. Die Auszahlung für Invaliditätsgrade zwischen 25 und 50 Prozent wird verdreifacht und für Invaliditätsgrade über 50 Prozent sogar verachtfacht.

Auszahlung VOR Progression 90.000 €
Auszahlung NACH Progression 225.000 €

In unserem Beispiel erhöht sich der Grad der Invalidität von 60 % laut Taxe durch die Progression 350 auf 150 %, so dass es zu einer Invaliditätsleistung von 225.000 Euro kommt.

Körperteile und deren Gliedertaxe in der Unfallversicherung

Zur Veranschaulichung ein paar Beispiele für verschiedene Leistungen ausgehend von einer Versicherungssumme von 125.000 Euro, Gliedertaxe Maxi und Progression 350 bezogen auf die private Unfallversicherung der Interrisk im Vergleich zu den AUB-Leistungen:

AUB Interrisk Maxi
Arm oberhalb des Ellbogengelenks 81.250 € 437.500 €
Hand ab Handgelenk 68.750 € 437.500 €
Daumen 25.000 € 206.250 €
Anderer Finger 6.250 € 25.000 €
Bein über der Mitte des Oberschenkels 87.500 € 437.500 €
Bein bis unterhalb des Knies 62.500 € 437.500 €
Fuß 50.000 € 437.500 €
Große Zehe 6.250 € 25.000 €
Verlust der Sehkraft auf einem Auge 62.500 € 437.500 €
Verlust des Gehörs auf einem Ohr 37.500 € 250.000 €

Ab wann tritt die Gliedertaxe bei einem Unfall ein?

Damit die Taxe wirksam wird müssen die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen in Bezug auf die Dauerhaftigkeit der Invalidität erfüllt werden. Gemäß AUB wären das, dass die Beeinträchtigung länger als drei Jahre bestehen wird und es keine Aussicht auf Besserung gibt.

Jedem Versicherungsnehmer muss also klar sein, dass die entsprechende Invaliditätsleistung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn es durch die Unfallverletzung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung kommt. Tritt dagegen der Fall ein, dass der Körperschaden nur temporären Charakter hat, also etwa über 6 Monate oder 1 Jahr zu einer Einschränkung führt, dann findet die Taxe keine Anwendung.

Außerdem ist noch wichtig, in welchem Zeitraum nach dem Unglücksfall die Invalidität eintritt und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden ist. Diese Fristen können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden, die AUB 2014 sehen hier 15 Monate vor.

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.

Wie wird der Invaliditätsgrad mit Hilfe der Gliedertaxen ermittelt?

Sofern es sich um Verlust oder Unfähigkeit der Funktionen eines aufgeführten Körperteils oder Sinns handelt kann man den Grad direkt in der Tabelle ablesen. Betreffen die Folgen des Unfalls andere Körperteile oder Organe richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist.

 
 
Die Gliedertaxe hat Vorrang vor der Bemessung außerhalb der Gliedertaxe. Dabei schließt der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Unfähigkeit der Funktionen des rumpfferneren Gliedes ein.

Das bedeutet, verliert jemand die Funktionsfähigkeit eines Arms unterhalb des Ellenbogengelenks, dann gibt es nur einmal den Wert gemäß Gliedertaxe, die daraus folgenden Einzelinvaliditäten (Hand, Daumen, Zeigefinger, andere Finger) werden nicht dazugerechnet.

Eine unterschiedliche Bemessung des rechten oder linken Arms bzw. der rechten oder linken Hand sehen die Versicherungsbedingungen nicht vor.

Kann ein Invaliditätsgrad auch nur teilweise berechnet werden?

Die in der jeweiligen Gliedertaxentabelle angegebenen Werte gelten für den Fall, dass der Betroffene den entsprechenden Körperteil überhaupt nicht mehr benutzen kann. Ist die Funktion nur eingeschränkt, wird die Zahlung anteilig berechnet. Das bedeutet, ist nach einem Unfallereignis auf einem Auge nur noch die Hälfte der Sehkraft vorhanden, halbiert die Versicherung den Prozentwert, der in der Taxe für das Auge angegeben ist.

Wie stark ein Körperteil in seiner Funktion beeinträchtigt ist, ermittelt ein Arzt. Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Im Ergebnis kann der Invaliditätsgrad 100 Prozent aber nicht übersteigen.
Der IV-Grad bemisst also immer nur die tatsächliche Beeinträchtigung der betroffenen Gliedmaßen oder Sinne.

Wenn sich bei o.g. Unfallereignis später noch herausstellt, dass ein Zeigefinger zu 45 Prozent und ein Daumen zu 30 Prozent funktionsunfähig bleiben, werden diese Teilinvaliditäten zu der bereits vorhandenen hinzugerechnet. Konkret heißt dass, für den Zeigefinger kommen gemäß Gliedertaxe Komfort 9 % hinzu (45 % von 20 %) und für den Daumen ebenfalls 9 % (30 % von 30 %). Dadurch wird insgesamt eine Invalidität von 78 % (60+9+9) erreicht.

Spielt eine bestehende Invalidität bei einer auftretenden Funktionsunfähigkeit durch Unfall eine Rolle?

Sollten betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt gewesen sein, so mindert sich der IV-Grad um diese Vorinvalidität (siehe Mitwirkungsanteil). Die zu entschädigende Invalidität ergibt sich aus der Gesamtinvalidität abzüglich der Vorinvalidität.

Wenn also obiger Kunde vor dem Unfallereignis schon eine Augenkrankheit und dadurch eine 55 %ige Funktionsunfähigkeit des betroffenen Auges gehabt hätte würde sich der Beeinträchtigungsgrad durch den Unfall von 60 % auf 5 % verringern.

Gibt es auch eine Gliedertaxe für die Wirbelsäule?

Die Wirbelsäule ist kein Bestandteil der Gliedertaxe, allerdings käme eine Beeintrachtigung durch eine Verletzung der Wirbelsäule im Zuge der Bemessung von Unfallfolgen außerhalb der Taxe zum tragen. Davon sind vornehmlich auch Schädel-Hirnverletzungen und
Verletzungen innerer Organe betroffen sowie Brustkorb- und Beckenverletzungen, Schädigungen im Bereich der Harn- und Geschlechtsorgane, Verbrennungen am Rumpf u.a.

Es wäre also nicht richtig festzustellen, die Wirbelsäule sei durch den Unfall in ihrer Funktionsfähigkeit zu 50 Prozent beeinträchtigt, da die Bezugsgröße fehlt. Richtig wäre die Aussage, die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch die Wirbelsäulenverletzung insgesamt um 50 % gemindert.

Für diese Bereiche richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. Schauen Sie sich auch die anderen Leistungen der Unfallversicherungen, wie das Gipsgeld an. Du findest bei uns auch eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.