Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung Dienstunfähigkeitsklausel
- 2 Aachen Münchener bzw. jetzt Generali
- 3 Allianz
- 4 Condor
- 5 DBV
- 6 Debeka
- 7 DEVK
- 8 Die Bayerische
- 9 Ergo
- 10 HanseMerkur
- 11 Huk Coburg
- 12 Nürnberger
- 13 SDK
- 14 Signal Iduna
- 15 Universa
- 16 Versicherungskammer Bayern
- 17 Württembergische
- 18 WWK
- 19 Der Markvergleich mit den wichtigsten Anbietern der Dienstunfähigkeitsklausel
Einleitung Dienstunfähigkeitsklausel
Worksurance ist ja eine Plattform, die sehr undogmatisch alle möglichen Meinungen zulässt. Sofern sich diese begründen lassen. Dieser Marktvergleich ist von mir, Philip Wenzel. Und ich habe da vielleicht eine etwas extreme Meinung, der nicht viele Kollegen zustimmen. Aber ich kann sie begründen.
Kontakformular – Frage den ExpertenZunächst mal halte ich die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel ), auch als Beamtenklausel bezeichnet, nur bedingt für einen Mehrwert. Es kann theoretisch keine Fälle geben, in denen der Kunde dienstunfähig, aber nicht BU ist. Das lassen die beiden Definitionen nicht zu. Umgekehrt ist es theoretisch durchaus möglich, dass ich BU, aber nicht DU bin. Das ist alles ausführlich auf dieser Seite erklärt, das will ich hier nicht nochmal wiederholen.
In der Praxis kann es aber durchaus sein, dass ich wegen Dienstunfähigkeit eine Ruhestandsversetzung erfahre, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht zahlen will. Das ist auch logisch. Denn der Dienstherr, der den Beamten in den Ruhestand versetzt, profitiert wirtschaftlich davon, während der Versicherer nur dann zahlen muss.
Deswegen gibt es sogar Fälle, da liegt Berufsunfähigkeit (BU) vor und die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen…
Der große Unterschied im Leistungsfall zwischen der Beamtenklausel und der normalen BU liegt im Nachweis.
Bei der Beamtenklausel muss ich nur nachweisen, dass ich aus medizinischen Gründen eine Ruhestandsversetzung bekomme.
Das kann ich bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel mithilfe der Ruhestandsversetzung und einem amtsärztlichen Zeugnis.
Die Versicherungsgesellschaft hat kein eigenes Prüfrecht. Sie muss leisten.
Dazu gibt es keine Entscheidung von einem Dienstherren oder sonst wem, die die Dienstunfähigkeitsversicherung akzeptieren muss. Das macht es auch so kompliziert.
Worauf kommt es an?
Da die Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung also, ähnlich wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, einen vereinfachten Zugang zur Leistung bietet, ist am wichtigsten, dass dieser Zugang nicht hintenrum wieder verschlossen ist.
Deshalb ist der wichtigste Punkt, dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt.
Das bedeutet, dass allein die Ruhestandsversetzung ausreicht, um die DU nachzuweisen.
So einen Tarif gibt es heute nicht mehr. Alle Gesellschaften verlangen, dass ich aus medizinischen oder gesundheitlichen Gründen DU bin. Das ist auch ok. Denn in den alten Tarifen gab es zwei Probleme.
Das bekannteste Problem, dass schlussendlich diese Klausel auch gekippt hat, war die Privatisierung der Post. Tausende von Beamten erfuhren wegen Grübelzwang eine Ruhestandsversetzung. Das war selbstverständlich Quatsch. Die Gründe waren wirtschaftlicher Art. Der Versicherer hatte aber keine Möglichkeit, das Ganze anzuzweifeln, da die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ausreichend war.
Das für mich witzige daran ist: Der Versicherer darf es im Leistungsfall nicht nachprüfen. Auf der Versetzungsurkunde steht keine medizinische Erklärung für die Versetzung. Aber diese Urkunde ist als Nachweis für den Leistungsfall ausreichend. Tja, Pech gehabt. Oder eben Glück für den Versicherten.
Deswegen meinen wir heute, wenn wir von einer echten Beamtenklausel sprechen, eine solche, die leistet, wenn ich aus medizinischen Gründen eine Ruhestandsversetzung erfahre.
Der Nachweis ist immer noch sehr einfach, aber der Versicherer hat die Möglichkeit, einen vereinbarten Ausschluss zu prüfen oder das Vorliegen der Erkrankung anzuzweifeln. Zu letzterem hat er in der Regel keinen Grund.
In vielen Ländergesetzen hat der Dienstherr die Möglichkeit, einen Beamten, der sich der Untersuchung durch den Amtsarzt widersetzt, trotzdem wegen Dienstunfähigkeit eine Ruhestandsversetzung erfährt.
In diesem Fall würde der Beamte die Versorgung durch den Dienstherrn erhalten, aber die Rente vom Versicherer nicht. Ist in meinen Augen auch ok. Wer sich einer Untersuchung versperrt, ist halt auch irgendwie verdächtig.
Die fast echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die allermeisten Versicherer am Markt leisten bei der Dienstunfähigkeitsklausel erst dann, wenn die Versetzung in den Ruhestand „ausschließlich“ aus medizinischen Gründen erfolgte. In der Praxis bedeutet das selten Ärger. Allerdings hat die Gesellschaft so die Möglichkeit zu prüfen, ob es wirtschaftliche oder sogar disziplinarische Gründe gibt.
Das klingt etwas spitzfindig von mir, aber es gibt tatsächlich schon Fälle, in denen das Versicherungsunternehmen Einsicht in die Personalakte verlangt hat.
In der Regel dürfte das der Richter nicht zulassen, aber es ist halt zusätzlicher Ärger, wenn es der Dienstunfähigkeitsversicherer versucht.
Trotzdem ist diese Klausel nicht schlecht. Es geht halt besser. Aber immerhin darf der Versicherer nur überprüfen, wie die DU zustande kommt. Ob der Beamte dienstunfähig ist oder nicht, darf auch hier nicht geprüft werden.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Dem gegenüber steht die sogenannte unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier verlangen die Bedingungen, dass ich zum Nachweis die Versetzungsurkunde einreichen muss UND zusätzlich die Dienstunfähigkeit nachweisen muss. Das bedeutet, die Urkunde ist nicht Nachweis genug.
Der Versicherer gibt nicht das Prüfrecht ab.
Fairerweise muss ich aber zu bedenken geben, dass ein Versicherungsunternehmen auch wirtschaftlich handeln muss. Wenn die DU eindeutig ist, spart sich die Gesellschaft das Geld und die Zeit für eine ausführliche Leistungsprüfung. Die sind ja auch nicht dumm und wissen, wenn sie zahlen müssen. Da gibt es aber auch Gesellschaften, die es darauf ankommen ließen. Deswegen sollte ich spätestens vor dem Leistungsfall eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Da die Beamtenabsicherung durch den Dienstherrn erst mit dem Erreichen von 5 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren anspringt, müssen auch die ersten 5 Jahre gut abgesichert sein. Eine vollständige Beamtenklausel leistet auch bei einer Entlassung. Denn Beamte auf Probe bekommen vom Dienstherrn keine Ruhestandsversetzung, sondern entlässt sie. Ausnahmen sind möglich, aber unwahrscheinlich.
Dienstbeschädigung oder Dienstunfall wären solche Ausnahmen. Und ein Beamter auf Probe könnte einen Antrag auf Ruhestandsversetzung zu stellen. Der dazugehörige Paragraf ist aber eine sogenannte Kann-Klausel. Es besteht kein Anspruch darauf und ich kenne ich keinen Fall, in der ein Beamter auf Probe wegen einer Krankheit oder einem Freizeitunfall in den Ruhestand geschickt wurde.
Die sogenannte Teil-DU-Klausel oder Teil-Dienstunfähigkeitsklausel bewerte ich nicht bzw. zählt das für mich nicht zu einem positiven Ergebnis. Eine begrenzte Dienstfähigkeit ist ziemlich selten. Die wenigsten Bundesländer führen dazu überhaupt eine separate Statistik. Außerdem gibt es in fast jedem Bundesland eine zusätzliche Versorgung. In Bayern z.B. steigt der Versorgungsanspruch um 50% der Differenz der alten und neuen Besoldung.
Hab ich vorher 5000 Euro verdient und jetzt nur noch 3000 Euro, steigt die Versorgung um (5000-3000) : 2= 1000 Euro auf 4000 Euro. Ob da jetzt noch eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, darf jeder für sich entscheiden. Wirtschaftlich ist es aber sicherlich nicht sinnvoll, dafür Geld auszugeben. Das Risiko ist überschaubar und die Wahrscheinlichkeit zu gering. Wer das Risiko aber nicht selbst tragen kann, muss halt einen Tarif auswählen, der das kann.
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten und Feuerwehrmänner halte ich für komplett überflüssig. Da gehe ich überhaupt nicht darauf ein. Die hätte jeder Versicherer auf Anfrage im Portfolio. Und manche Tarife haben nicht explizit die allgemeine DU als Auslöser. Da ist dann die spezielle DU automatisch mit drin, weil ich in beiden Fällen dienstunfähig bin. Ob das Absicht ist, weiß ich nicht…
Die Beamtenklausel leistet, wenn ich den besonderen Anforderungen meines Dienstes nicht mehr genüge. Es ist also kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr möglich, weil mir der Dienst an der Waffe nicht mehr möglich ist.
In dem Fall bin ich aber zu 100% BU. Die BU leistet ja nicht nur, wenn ich nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten kann. Sie leistet auch, wenn ich zu keinem sinnvollen Arbeitsergebnis mehr kommen kann. Und wenn ein Streifenpolizist nicht mehr schießen kann, kann er auch niemanden beschützen oder verteidigen oder einen Verbrecher festhalten. Also, nicht mehr sinnvoll. Deswegen ist diese Beamtenklausel eigentlich immer zu teuer.
Würde ich kein Geld dafür zahlen. Könnt ihr aber machen. Dann verdient euer Vermittler mehr Geld. Und das ist ja dann auch lieb von euch. Außerdem will ich kurz anreißen, wie die eigentlichen BU-Bedingungen so sind. Denn sollte sich das Gesetz mal ändern oder der Dienstherr strenger prüfen, dann ist die Beamtenklausel auf einmal nichts mehr wert.
Die Reihenfolge der Gesellschaften ist alphabetisch. So gut ich das Alphabet beherrsche.
Aachen Münchener bzw. jetzt Generali
Zunächst mal vorweg. Bei der Generali entsteht immer der Eindruck, als wolle der Versicherer nicht, dass jemand die Bedingungen liest. Die AVB sind echt nicht leicht zu lesen. Ziemlich hässliches Juristendeutsch.
Die Generali ist, neben der Dialog, die ja aus dem gleichen Konzern kommt, der einzige Versicherer, der in den ersten 5 Jahren eine Nachmeldung des Rauchverhaltens verlangt. Im Leistungsfall würde dann die Leistung um ein Drittel gekürzt werden. Wie ich dann beweisen kann, dass ich erst nach Ablauf der 5 Jahre mit dem Rauchen angefangen habe, weiß ich nicht. Interessant ist auch, dass die 10-jährige Verjährungsfrist laut AVB der Aachen Münchener erst mit dem Eintritt der Gefahrerhöhung beginnt.
Da sollte ich also lieber von Beginn an lügen… Spaß. Nicht lügen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist irgendwie folgerichtig eine der kompliziertesten am Markt. Ich würde gern den Text einkopieren, aber das geht ja nicht. Die PDF ist gesperrt. Na ja, tipp ich halt ab:
„Der Beamte auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze, spätestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 26 Absatz 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit (Allgemeine Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes in den Ruhestand versetzt worden ist.“
So. Das war jetzt nur für die Lebenszeitbeamten. Ich will mal nicht unterstellen, dass die Generali durch die Nennung der Paragrafen hier so tut, als dürfe sie das im Leistungsfall nachprüfen. Ich will auch nicht darauf eingehen, dass ich nicht verstehe, wie etwas aus „gesundheitlichen Gründen“, aber nicht „medizinisch“ sein kann. Rein formal handelt es sich hierbei um eine echte Beamtenklausel, die bis zum Alter von 60 Jahren gültig ist oder bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze. Das dürfte vor allem bei Soldaten der Fall sein.
Bei Probebeamten leistet die Generali nur bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall. Das ist zwar nett, aber die Formulierung ist irgendwie irreführend. Sie leisten nämlich bei BaP auch bei Versetzung in den Ruhestand. Der ungeübte Leser könnte meinen, dass das dann eine vollständige Klausel ist. Sie ist aber dadurch eher so mittendrin, weil sie nicht bei Entlassung leisten würde.
Damit haben wir gleich zu Beginn der Aufzählung eine Ausnahme. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Beamtenklausel, die auch bei Entlassung von Probebeamten und Widerrufbeamten leisten würde. Aber sie leistet immerhin bei Probebeamten, wenn diese einer Ruhestandsversetzung erfahren wegen einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls.
Wenn die Versorgung oder die Dienstunfähigkeit wegfällt, entfällt auch der Anspruch. Die Generali ist in meinen Augen fälschlicherweise der Ansicht, ich müsse jetzt das Bestehen einer BU im Sinne der Bedingungen nachweisen. So steht es in den AVB. Ich denke aber, dass sich die Generali nicht ohne ein ordentliches Nachprüfungsverfahren hier von der Leistung lösen kann. Denn es handelt sich um eine BU-Leistung aufgrund von DU. Ich bin aber kein Anwalt, würde hier aber empfehlen, unbedingt einen einzuschalten.
Allianz
Die Allianz hat seit 2021 eine Dienstunfähigkeitsklausel auf dem Markt. Und dann gleich eine echt gute.
„Wenn die →versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
• in den Ruhestand versetzt wird, somit aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet und
• fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält,
liegt Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor. Dabei ist es unerheblich, ob die →versicherte Person eine
andere Tätigkeit ausübt.
Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die →versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
• entlassen wird, das Beamtenverhältnis also beendet wird,
• die zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten und
• die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. “
Diese Klausel ist gut grundsätzlich gut lesbar und verständlich. Ich konnte sie auch einfach aus den AVB kopieren. Das nur nebenbei. Bei den Beamten auf Widerruf ist definiert, wie die Nachprüfung abläuft. Das ist ok, weil sonst grundsätzlich geprüft werden müsste, wie in der Erstprüfung.
Da könnte es dann aber Probleme geben, weil der Nachweis eben nicht mehr zu führen ist, da die Entlassung fortbesteht, aber es keine fortlaufenden Bezüge gibt. Das Ganze dann über den Gesundheitszustand zu prüfen ist eine logische Lösung.
Die Allianz stellt klar, dass der Gesundheitszustand sich verbessern müsste, um die Leistung einstellen zu können. Noch besser wäre es vermutlich, wenn sich der Zustand soweit verbessern dürfte, bis eine Dienstfähigkeit im alten Beruf wieder hergestellt wäre.
Aber es braucht ja auch noch Potential für Verbesserungen bei der Allianz.
Condor
Die Condor ist in vielerlei Hinsicht das Gegenteil der Generali. Die AVB kann ich bearbeiten und sie sind gut verständlich lesbar.
Während die Dienstunfähigkeitsklausel der Generali insgesamt über 2 Seiten geht, steht bei der Condor folgendes:
Bei den Obliegenheiten im Leistungsfall muss ich nur die hier geforderten Unterlagen beibringen. In der Nachprüfung setzt die Condor einen neuen Standard mit dieser Formulierung:
„Erhalten Sie keine Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, prüfen wir, ob aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen die zuletzt ausgeübten Dienstpflichten weiterhin nicht erfüllt werden können.“
Damit ist mal klar geregelt, wie bei Beamten auf Widerruf und Probe sinnvoll nachgeprüft werden kann. Da sollten die Mitbewerber schnell nachziehen, da hier ja unklar ist, wie weit sich der gesundheitliche Zustand zu verbessern hat, bevor die Leistung eingestellt wird.
Als nächstes kommt die DBV. Die DBV ist, wie der Name ja vermuten lässt, der Experte für Beamte schlechthin. Und tatsächlich haut die DBV ein paar Besonderheiten raus, die ein gewisses Expertentum unterstellen lassen.
DBV
Die AVB sind grundsätzlich gut lesbar und auch relativ eindeutig formuliert, sodass es auch im Falle einer BU keine Probleme geben sollte.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet wie folgt:
Der in den Ruhestandsversetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. nach dem kirchlichen Beamtenrecht nachweist.“
Hierbei handelt es sich um eine vollständige und echte Dienstunfähigkeitsklausel. In der Beamtenklausel ist aber nicht geregelt, wie lange entlassene Beamte ihr Geld bekommen. Denn Widerrufbeamte und Probebeamte haben in der Regel keinen Versorgungsanspruch. Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung.
Aber keine Angst, die DBV regelt das bei der Nachprüfung im Leistungsfall. Hier heißt es, dass solange geleistet wird, wie ich keinen neuen vergleichbaren Job habe und „die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit weiterhin entgegenstehen.“
Das ist ganz hervorragend gelöst. So ist klar, dass ich als BaW oder BaP solange Leistung erhalten würde, wie ich auch nach wie vor aus gesundheitlichen Gründen DU wäre.
„Bei Zeit- und Berufssoldaten leisten wir auf Grund Dienstunfähigkeit abweichend von Absatz 1.2.1, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden „Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko bei Zeit- und Berufssoldaten“ erfüllt sind.“
Uncool an der Formulierung ist das Wörtchen „abweichend“. Das bedeutet also, dass die normale BU-Definition bei Soldaten nicht greift. Sie ist durch die Sondervereinbarung ersetzt. Ist aber nur auf den ersten Blick schlimm. Denn in der Sonderregelung ist die Berufsunfähigkeitsklausel wieder explizit eingeschlossen.
Debeka
Als nächstes kommt die Debeka. Ebenfalls eine spezialisierte Beamtenversicherung. Die BU-Bedingungen gehören zu den schlechteren am Markt. Der Prognosezeitraum liegt bei 3 Jahren, die Fiktion allerdings bei 6 Monaten, weshalb das in der Praxis schon in Ordnung ist. Blöder ist, dass ich für 100% der Leistung zu 75% BU sein muss.
Der Marktstandard liegt bei 50%. Gut ist, dass es bei dieser Regelung bereits ab 25% BU Leistung gibt. Wieder blöd ist, dass es sich darüber vortrefflich streiten lässt. Bin ich zu 25% BU gibt es 25% der Leistung, aber bin ich zu 35% BU gibt es 35% der vereinbarten Rente. Ich muss mich also um jedes Prozent streiten. Die Gutachtenschlacht ist programmiert.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Eine vollständige und fast echte Beamtenklausel. Da gibt es nichts zu meckern. Auch die Obliegenheiten sind sauber geregelt. Da ich aber bei der DBV so pingelig war, will ich hier mal auch einen raus hauen:
Unter der beschränkten Dienstunfähigkeit, womit eine spezielle DU gemeint ist, steht nach einem Absatz und auch insgesamt abschließend zu allen aufgezählten Leistungen wegen DU:
„Ist die versicherte Person ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe, werden die versicherten Leistungen auf die Dauer von sechs Jahren gewährt. Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.“
Dieser Punkt bezieht sich einzig und alleine auf die unter Punkt 3 genannte beschränkte DU. Da es aber am Ende und mit Absatz geschrieben steht, beziehen das die Wettbewerber gern auch auf die allgemeine DU. Und ganz böse unterstellt, könnte die Debeka das im Leistungsfall auch mal beim Kunden versuchen.
Der pingelige Vorwurf wäre leicht zu lösen, wenn ich einfügen würde, dass die versicherten Leistungen bei beschränkter DU auf die Dauer von sechs Jahren gewährt werden. Dann wäre alles klar. So kann es zu Missverständnissen kommen.
DEVK
Die DEVK hat eigentlich keine Dienstunfähigkeitsklausel. Aber ich will sie trotzdem mal hier aufführen, weil sie das Thema sehr, sehr clever und umfänglich löst. Am Rande sei erwähnt, dass ich hier auch nichts in den AVB markieren kann. Naja…
Die Bayerische
Bei der Bayerischen gibt es noch 2 Varianten der Beamtenklausel. Im Smart-Tarif haben wir die unechte Beamtenklausel und in allen anderen Tarifen die echte. Ich beginne mal mit der schlechteren Variante.
Die Smart-BU der Bayerischen ist lieb als preiswert zu bezeichnen. Die Prognose der BU muss „dauerhaft“ sein. Da die Fiktion bei 6 Monaten liegt, ist das aber egal. Nicht so toll ist, dass ich abstrakt verwiesen werden kann. Das kann die Leistungsfallbearbeitung in die Länge ziehen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Bei Lebenszeitbeamten besteht die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Bei Widerrufbeamten und Probebeamten ist die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Die Leistungspflicht besteht nach Ablauf von 24 Monaten nur dann fort, wenn uns eine BU nach den Absätzen 1 und 2 nachgewiesen wird.
Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr) eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert werden.“
Es handelt sich um eine unechte, aber vollständige Beamtenklausel. Allerdings ist die Leistungsdauer bei Entlassung auf 24 Monate begrenzt.
Unecht ist die Beamtenklausel, weil ich dienstunfähig sein muss und zusätzlich wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder eine Ruhestandsversetzung erfahre. Ich muss also 2 Dinge nachweisen. Und die DU prüft der Versicherer.
Der explizite Ausschluss der speziellen DU soll wahrscheinlich nur nochmal betonen, dass diese Beamtenklausel nicht so toll ist. Wäre aber je eh klar gewesen.
Ab dem Komfort-Tarif sind die BU-Bedingungen gehobener Marktstandard und auch die Dienstunfähigkeitsklausel eine echte und vollständige:
Das ist eine echte und vollständige Beamtenklausel.
Das interessante ist ja, dass ein Versicherer beide Varianten anbietet. Also muss es einen Unterschied geben. Die Verfechter der unechten Beamtenklausel behaupten nämlich, das „und“ würde keinen Unterschied machen. Der Kunde müsse immer die DU unabhängig von der Ruhestandversetzung oder Entlassung nachweisen. Eben das ist aber nicht der Fall. Die Ruhestandsversetzung stellt bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel eine unwiderlegliche Vermutung dar.
Die Beamtenklausel zählt auch für Richter.
Die Obliegenheiten sind nicht explizit für Beamte geregelt, was in Ordnung ist, da die Beamtenklausel echt und vollständig ist. Die Nachprüfung ist nur für Beamte auf Lebenszeit geregelt. Bei anderen Beamten zählt die Nachprüfung auf BU.
Ergo
Die ERGO hat eine der merkwürdigsten DU-Klauseln. Die neuen BU-Bedingungen sind gut gelungen, verständlich und leistungsstark. Insgesamt gehobener Marktstandard.
Die Beamtenklausel wirkt aber irgendwie, als wäre sie nur für den Vergleichsrechner gemacht:
Wir haben eine vollständige, aber unechte Beamtenklausel, die obendrein nur bis zum 46.-Lebensjahr läuft. Außerdem ist die Leistung für Widerrufbeamte und Probebeamte auch 3 Jahre begrenzt. Quasi ein befristetes Anerkenntnis. Ob das so gültig ist, lass ich mal unkommentiert.
In den Obliegenheiten ist nichts weiter zur Beamtengruppe geregelt. Man möchte sagen: Wozu auch?
HanseMerkur
Bei der Hanse Merkur reduziert sich die Höhe der Rente während der Vertragslaufzeit monatlich bis zur vereinbarten Mindestrente. Das kann bei Beamten, die ja erst nach 5 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren Anspruch auf die Mindestversorgung von ca. 1.700 Euro haben, sogar sinnvoll sein.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Die Beamtenklausel ist vollständig und fast echt.
Wir finden aber die genau gleiche Formulierung wieder, die ich vorhin schon bei der DBV bemängelt habe. Die Krankheit muss „unverändert“ fortbestehen.
Nebenbei interessant ist, dass die Hanse Merkur auch von beschränkter DU spricht, wenn sie spezielle DU meint. Genau wie die Debeka. Wer sich also gefragt hat, wieso die Hanse Merkur so billig ihre Tarife anbieten kann: Anscheinend sparen sie sich Mitarbeiter, die die AVB entwickeln.
Aber besser gut kopiert als schlecht gemacht.
Die Obliegenheiten sind gut geregelt. Die Nachprüfung wiederholt nochmal, was schon im Leistungsauslöser steht. Das ist ok. Dann könnte man es aber auch aus dem Leistungsauslöser streichen. Das wäre übersichtlicher.
Huk Coburg
In der Classic-Variante leistet die HUK nur 6 Monate rückwirkend. Das ist sehr ungewöhnlich und auch echt nicht gut. Der Prognosezeitraum liegt bei 3 Jahren, aber die Fiktion bei 6 Monaten. Also, in der Praxis soweit in Ordnung.
Die Premium-Variante ist ne marktübliche BUV. Die ständige Vermischung beider Varianten ist ein wenig verwirrend, aber ok.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet in etwa wie folgt:
„Ein versicherter Beamter gilt als vollständig berufsunfähig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Er wird ausschließlich in Folge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze entlassen oder eine Ruhestandsversetzung bekommt. Dies erfolgt nach den Bestimmungen des Beamtenrechts dann, wenn der Beamte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
- Es liegt ein Zeugnis über diese Dienstunfähigkeit vor.
- Das Zeugnis wurde durch den Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt.“
Bei einer Entlassung ist die Leistungsdauer auf 6 Jahre begrenzt.
In den Obliegenheiten ist geregelt, dass ich die Ruhestandsversetzung usw. zusätzlich zu den der Leistungsprüfung auf BU besorgen muss. Die HUK darf also von mir eine Tätigkeitsbeschreibung und einen Nachweis der BU verlangen. Mach ich das nicht, verletze ich die Mitwirkungspflicht. Klar ist, dass die HUK damit vor Gericht nicht durchkäme. Aber es steht so in den Bedingungen und ich muss mich erst mal vor Gericht trauen.
Nürnberger
Die Nürnberger Versicherung hat ja das wahrscheinlich am meisten verwirrende Tarifsystem am Markt. Eine Reihe von Zahlen und Buchstaben, die alle eine Bedeutung haben.
Außerdem gibt es gefühlt 20 verschiedene Tarife.
Ich glaube mittlerweile erkannt zu haben, dass die letzte Ziffer darüber entscheidet, ob eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist oder nicht. Da kann ich mich aber auch irren. Die Tarife mit Dienstunfähigkeitsklauseln sind aber ganz gut zu erkennen. Sie beginnen mit SDU.
Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind tadellos. Nichts besonderes, aber halt auch nicht schlechter als der Markt.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
„Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ist die Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit. Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit liegt von Beginn an vor, wenn es sich bei der versicherten Person um
- eine Beamte (m/w/d) (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Lebenszeit (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Probe (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte(m/w/d) auf Widerruf (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
- Beamte (m/w/d) auf Zeit,
- eine Soldatin auf Zeit bzw. einen Soldaten auf Zeit,
- eine Berufssoldatin bzw. einen Berufssoldaten,
- eine Richterin bzw. einen Richter oder
- einen Richter (m/w/d) auf Probe
handelt und diese ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist. Allgemeine Dienstunfähigkeit ist eine solche
- im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes und des § 26 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes, oder
- im Sinne des § 44 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153 und des § 55 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153.
Für Richter und Richter auf Probe gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechend.“
Das liest sich sehr umfassend, aber dennoch ist es eine unechte Beamtenklausel. Denn ich muss dienstunfähig sein und zusätzlich wegen DU eine Ruhestandsversetzung erfahre oder entlassen worden sein. Die Beamtenklausel ist aber vollständig. Und für Soldaten und Richter auch.
Dass diese Beamtenklausel unecht ist, zeigt die Nürnberger auch bei den Obliegenheiten ganz deutlich. Hier ist sogar fettgedruckt, dass die Versetzungsurkunde usw. zusätzlich zu allen Unterlagen, die notwendig sind, um eine BU zu prüfen, einzureichen sind.
Alphabetisch käme jetzt die R+V. Die ist inhaltsgleich zur Condor. Also einfach da nachlesen. Danke!
SDK
Die SDK hat auch eine Dienstunfähigkeitsklausel. Ich wusste nicht mal, dass die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte haben. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in Ordnung. Marktstandard.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Das ist auch sehr ähnlich zur Condor. Aber eben nur ähnlich. Wir haben eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. In den Obliegenheiten und im gesamten Rest der AVB findet sich nichts mehr zur Beamtengruppe. Es werden also die normalen Regelungen der Berufsunfähigkeitsversicherung angewandt. Das ist in Ordnung, da der Nachweis ja schlüssig über die Ruhestandsversetzung oder Entlassung geführt werden kann.
In der Nachprüfung muss dann die Wiederaufnahme einer Tätigkeit oder die gesundheitliche Verbesserung vom Versicherer bewiesen werden. Ganz normal.
Signal Iduna
Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. hat echt aufgeholt. Bis letztes Jahr gab es hier die Besonderheit, dass die Dienstunfähigkeitsklausel die BU-Definition ersetzt hat. Das ist nun nicht mehr der Fall. Es wäre zwar noch argumentierbar, aber ich sehe ja, dass die Formulierung verbessert wurde, weshalb ich nicht kleinlich sein will.
Die Definition lautet:
„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als BU, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. eine Ruhestandsversetzung bekommt.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wurden, liegt eine BU nicht oder nicht mehr vor, wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 7 ausgeübt wird.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verweisung nach Absatz 7.“ In einer kleinlichen Argumentation könnte ich behaupten, die Beamtenklausel ersetzt die BU-Definition, weil der Beamte BU ist, wenn er DU ist. Früher stand hier eindeutig, dass diese Klausel „abweichend“ von der BU-Definition gelte. Deshalb will ich nicht kleinlich sein.
Andererseits wäre ein Beamter höchstwahrscheinlich so oder so nicht konkret verweisbar, da schon die Versorgung durch den Dienstherrn in keinem anderen Arbeitsverhältnis gewährleistet ist. Und ich kann nur verwiesen werden, wenn der Lebensstandard gewahrt bleibt. Aber in Ordnung. Sicher ist sicher.
Die Obliegenheiten sind aber immer noch nicht ganz so toll geregelt. Ich muss die Ruhestandsversetzung oder Entlassung usw. zusätzlich zu den Nachweisen für die Leistungsprüfung auf BU einreichen. Damit könnte die Signal den Leistungsfall unnötig in die Länge ziehen.
Das wird sie in der Regel nicht machen. Wenn Sie das „zusätzlich“ streichen würde, könnte sie es nicht mal, wenn sie wollte. Ich hab das schon mehrmals bemängelt und es wurde nicht geändert.
Also bedeutet es wohl was.
Die Nachprüfung ist wieder gut gelöst. Bei Entlassung wird der Gesundheitszustand erst überprüft, wenn die Erkrankung nicht mehr unverändert fortbesteht. Wir kommen dann also in die normale Nachprüfung. So kann man das schreiben.
Universa
Die Universa hat einen Sideletter für die Dienstunfähigkeitsklausel. Die AVB gibt es in Exklusiv und Premium. Bei Beamten ist die Exklusiv-Variante zu empfehlen, da diese günstiger ist und keine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält. Da Beamte bei Krankschreibung die volle Besoldung beziehen, ist eine Absicherung hier nicht sinnvoll.
Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Es handelt sich hierbei um eine unechte, aber vollständige Dienstunfähigkeits-Klausel. Bei einer Entlassung leistet die Universa Versicherungen aber maximal 36 Monate.
Dass die Universa bei den Obliegenheiten die Unterlagen zusätzlich zu den Unterlagen einer BU-Leistungsprüfung verlangt, ist egal. Es ist ja eh eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel, also ist es nur logisch, dass der Versicherer alles selbst prüfen will.
Versicherungskammer Bayern
Die Versicherungskammer Bayern steht mal stellvertretend für alle Sparkassenversicherungen, wie z.B. die Feuersozietät oder die Saarländer.
Die Bedingungen sind ungewöhnlich aufgebaut. Die Definitionen kommen erst unter §4, anstatt unter §2, wie es allgemein üblich ist. Auch sonst sind die Bedingungen nicht unbedingt einfach zu verstehen. Aber die Sparkassenversicherung kommt da einen langen Weg und ist mittlerweile schon deutlich besser geworden. Im Vergleich zu sich selbst, nicht unbedingt im Vergleich zum Markt.
Inhaltlich gibt es aber nichts zu meckern.
Die Dienstunfähigkeitsklausel lautet:
Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte oder aus dem Beamtenverhältnis entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 aus, liegt keine BUim Sinne dieser Bedingungen vor.
Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Richter und Berufssoldaten entsprechend.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten auch für die Frage, ob eine Dienstunfähigkeit der versicherten Person vorliegt, die zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und Erklärungen sowie unsere Annahmeentscheidung.“
Die Beamtenklausel ist, wie auch der Rest der AVB, komplett unabhängig von allem, was am Markt so gängig ist, formuliert. Aber nach mehrfachem Lesen wird klar, dass es sich um eine fast echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel handelt.
Die Beamtenklausel gilt auch für Richter und Berufssoldaten. Ich geh mal davon aus, dass sie auch für Soldaten auf Zeit zählt. Steht aber nicht genau da.
Die Obliegenheiten sind sauber geregelt.
Württembergische
Die Württembergische ist jetzt auch nicht gerade berühmt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber die Bedingungen sind durchaus lesbar und voll von Leistungsauslösern. Tatsächlich hat ja die Württembergische schon vor der Condor die sogenannte Teilzeitklausel eingeführt.
Die Beamtenklausel gibt es in nem Sideletter und sie lautet wie folgt:
Die Beamtenklausel ist unecht, aber vollständig. Die Leistung für Beamte auf Widerruf und Probe ist auf 36 Monate begrenzt.
Interessant ist, dass der BU-Begriff durch diese Vereinbarung abgeändert wird. Der Prognosezeitraum liegt bei 2 Jahren, die Fiktion immer noch bei 12 Monaten. Die Meldefrist beträgt 2 Jahre. Danach wird nicht mehr rückwirkend geleistet.
Das ist ziemlicher Mist. Keine Ahnung, wieso die Württembergische das macht.
WWK
Die WWK hat ja einiges an Ruf einbüßen müssen in letzter Zeit. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann das auch nicht raus hauen.
Sie lautet:
Es handelt sich um eine unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Damit ist sie nicht nur alphabetisch ganz am Ende einzuordnen. So, das war der Marktvergleich. Wie immer darf jeder gern anderer Meinung sein und das auch sachlich mit mir diskutieren.
Und auch klar ist, dass der Vergleich keine persönliche Beratung ersetzt.
Aber wie gesagt: Es kommt auf den Einzelfall und die kompetente Beratung zur Dienstunfähigkeitsklausel an.
Der Markvergleich mit den wichtigsten Anbietern der Dienstunfähigkeitsklausel
Gilt nur bis EA 46
Echt? | Vollständig? | Leistungsdauer bei Entlassung begrenzt? | Obliegenheiten sauber? | Obligatorisch mehr als allgemeine DU versichert? | Sonstiges? | |
---|---|---|---|---|---|---|
AM/Generali | Fast | Nein | – | Ja | Nein | Nur bis EA 60 |
Allianz | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | |
Condor | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja | |
DBV | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Verlängerungsoption für Soldaten |
Debeka | Fast | Ja | Nein | Nicht geregelt | Ja | BU nur 75%-Regel, Prognosezeitraum bei 3 Jahren, Fiktion bei 6 Monaten. |
Die Bayerische smart | Nein | Ja | Ja, 36 Monate | Egal | Nein | BU Prognosezeitraum dauerhaft, Fiktion 6 Monate und abstrakte Verweisung möglich |
Die Bayerische komfort | Ja | Ja | Nein | Nicht geregelt | Nein | |
ERGO | Nein | Ja | Ja, 36 Monate | Egal | Ja | |
Feuersozietät | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
Hanse Merkur | Fast | Ja | Nein | Naja | Nein | |
HUK | Fast | Ja | Ja, 6 Jahre | Nachweis DU zusätzlich | Ja | In der Classic-Variante Meldefrist von 6 Monaten, 3 Jahre Prognosezeitraum und 6 Monate Fiktion |
Nürnberger | Nein | Ja | Nein | Egal | Nein | |
R+V | Ja | Ja | Nein | Nicht geregelt | Ja | |
Saarländer | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
SDK | Fast | Ja | Nein | Ja | Nein | |
Signal | Ja | Ja | Nein | Nachweis DU zusätzlich | Nein | |
Universa | Nein | Ja | Ja, 36 Monate | Nachweis DU zusätzlich | Ja | |
Versicherungskammer | Fast | Ja | Nein | Ja | Ja | |
Württembergische | Nein | Ja | Nein | Nachweis DU zusätzlich | Ja | BU Meldefrist 2 Jahre, Prognosezeitraum 2 Jahre, Fiktion 12 Monate |
WWK | Nein | Nein | – | Egal | Nein |