Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) ist eine Summenversicherung und wie eine Lebensversicherung kalkuliert. Es spricht einiges dafür, dass der §177 VVG hier anwendbar ist. Aber dieses Versicherungschinesisch ist hier sicherlich nicht gemeint.

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Die Grundfähigkeitsversicherung sichert Fähigkeiten und Sinne ab. Es ist also egal, welche Fertigkeiten wir mit der Zeit erlernt haben. Nur das, was wir beherrschen, weil wir gesund sind, ist wichtig. Das sind dann eben die Sinne, wie z.B. Sehen oder Hören, aber auch die Grundfähigkeiten Gehen, Stehen oder Sitzen.

Die GFV zahlt eine monatliche Rente, wenn ich eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren habe oder in dieser entsprechend eingeschränkt bin.

Schutzumfang für Deine Arbeitskraft:

Grundfähigkeitsversicherung 55%

(Zahlen von Franke und Bornberg GmbH)

Da es noch keine einheitliche Definition der einzelnen Grundfähigkeiten gibt, bestimmt jeder Versicherer für sich selbst, was z.B. Stehen oder der Gleichgewichtssinn bedeutet. Deswegen sind die Tarife untereinander schwierig allgemein vergleichbar. Denn wie gut ein Versicherungstarif ist, hängt eben auch damit zusammen, wie wichtig eine Körperfähigkeit für mich ist.

Selbstverständlich kann ich die GFV auch allgemeiner bewerten. Aber dann ist sie keine der Alternativen mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Dann ist sie entweder eine Absicherung, die mir Schmerzensgeld zahlt oder eine, die die Krankheitskosten übernimmt.

Wenn ich die GFV als Schmerzensgeld sehe, dann kann ich überlegen, welche Verluste von grundsätzlichen Fähigkeiten besonders schmerzhaft sind. Oder einfach besonders nerven. Dann kann ich die einzelnen Fähigkeiten und Sinne bewerten. Also, die besonders nervigen mit 100% und dann mit 75%, 50% und 25% abstufen.

Dann könnte ich allgemeingültig bewerten, welche Versicherung die meisten Punkte erhält. Eine Versicherung, die bei den wichtigen Fähigkeiten punktet, schneidet besser ab, als eine, die nur die unwichtigen Sinne und Fähigkeiten gut absichert.

Bei welchen Einschränkungen Ihrer grundsätzlichen Fähigkeit würden Sie befürchten, Ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können?

Nicht mehr sehen können 65%
Nicht mehr klar denken können 65%
Nicht mehr sprechen können 56%
Nicht hören können 50%
Nicht mehr sitzen können 46%
Nicht mehr greifen können 44%
Nicht mehr gehen können 40%
Nicht mehr stehen können 33%
Nicht mehr tragen können 26%
Nicht mehr knien können 18%

(Zahlen von Franke und Bornberg GmbH)

Sehe ich die GFV als monatliche Zuzahlung der Krankheitskosten, muss ich herausfinden, welche Krankheiten welche Sinne und grundsätzlichen Fähigkeiten einschränkt. Und dann müsste ich noch wissen, welche Erkrankung wie häufig eintritt. Dabei ist wichtig zu bedenken, dass diese Erkrankung bis 67 eintreten muss. Es gab tatsächlich mal eine völlig wertlose Studie zur Dread Disease, die bei der Eintrittswahrscheinlichkeit genau das nicht bedacht hat.

Einführung in das Thema Berufsunfähigkeit vs. Grundfähigkeiten – Vortrag von Philip Wenzel im Auftrag die bayerischeHier klicken

Jetzt ist die Gewichtung völlig falsch, weil viele der als wichtig gekennzeichneten Krankheiten erst nach 67 auftreten. Diese Studie ist heute noch im Umlauf. Wenn ich diese Informationen habe, kann ich wieder in Prozent gewichten und dann untersuchen, wie viele Punkte jeder Versicherungstarif für jede Körperfähigkeit bekommt.

Am häufigsten soll die Grundfähigkeitsversicherung aber doch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Hier lassen sich die Tarife dann aber wirklich nicht mehr allgemeingültig vergleichen. Denn es kommt auf den Job an, welche grundsätzlichen Fähigkeiten wichtiger sind als andere.
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Für wen kann eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein?

Die Grundfähigkeitsversicherung kann für den Akademiker sinnvoll sein, der Haus und Garten hat. Denn die BUV zahlt noch lange keine Rente, wenn er seine Gartenarbeit nicht mehr selbst erledigen kann. Wenn er dann aber immer einen Handwerker rufen muss, sobald er eine Wand streichen oder eine Glühbirne wechseln will, fallen zusätzliche Kosten an. Diese könnte er über eine GFV abdecken.
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Aber auch die schon genannten Anwendungen als Schmerzensgeld oder Krankenkosten-Versicherung können Sinn machen. Das darf jeder für sich selbst entscheiden. Am ehesten macht es aber Sinn, wenn ich mit der GFV versuche, meine Ausgaben abzusichern. Das ist ein bisschen aufwendig, aber möglich.

Dazu müssen wir einfach mal so tun, als wäre die GF-Versicherung eine BUV, die psychische Erkrankungen nur sehr dürftig absichert. Dann müssen wir aber auch so tun, als wäre unser Beruf genau das, was in den Bedingungen als Leistungsauslöser steht. Also, z.B. 400m gehen oder 10 Minuten stehen.

Das ist selbstverständlich Quatsch, aber trotzdem… Tun wir mal so, als wären die Leistungsauslöser, die in den Bedingungen definiert sind, unsere Tätigkeitsbeschreibung. Also das, was wir im beruflichen Alltag so tun.

Jetzt können wir die versicherten Fähigkeiten und Sinne mit unseren tatsächlichen Tätigkeiten vergleichen. So können wir eine Schnittmenge ermitteln. Und schon können wir grob abschätzen, wie gut die GFV unsere Arbeitskraft abdeckt.

Dabei muss uns aber immer klar sein, dass es eben grundsätzlich egal ist, ob wir noch arbeiten können oder nicht. Erst wenn wir uns überhaupt nicht mehr Knien und Bücken können, zahlt der Versicherer. Wenn ich als Fliesenleger schon viel früher nicht mehr arbeiten kann, hab ich Pech. Wenn es mir aber als Schreiner egal ist, ob ich das kann, zahlt der Versicherer trotzdem.

Wichtig ist, dass ich verstehe, dass das eine nix mit dem anderen zu tun hat. Ich kann nur über die jetzigen Tätigkeiten und die Bedingungen eine grobe Schnittmenge feststellen. Und dann kann ich entscheiden, ob es der günstigere Preis wert ist oder nicht.

Mal angenommen, die GFV deckt nur 40% meiner beruflichen Tätigkeiten, weil ich schwer körperlich arbeite. Dann muss die Ersparnis mindestens 60% betragen, damit ich überhaupt darüber nachdenken kann, ob das sinnvoll sein kann.

Oft diktiert aber tatsächlich der Preis, ob es sinnvoll ist oder nicht. Denn gerade bei handwerklichen Berufen sind Berufsunfähigkeitsversicherungen in sinnvoller Höhe nicht bezahlbar. Und bevor ich dann eine zu niedrige Rente perfekt versichere, nehme ich besser die schlechtere Versicherung in passender Höhe. Warum?

Weil ich mit zu niedriger Rente auch dann ein Problem habe, wenn die Versicherung zahlt. Angenommen, ich versichere 1.000 Euro weniger Rente als ich bräuchte. Mehr kann ich mir nicht leisten. Wenn ich BU bin, zahlt die Versicherung die Rente ohne Probleme. Aber ich muss jeden Monat 1.000 Euro vom Ersparten nehmen. Das geht ohne Rente nicht lange gut. Nämlich nur so lange die Rücklagen reichen.

Wenn ich hingegen die passende Rente über eine GFV abgeschlossen habe, kann es mir passieren, dass ich BU bin und nix bekomme. Wenn ich tatsächlich nie wieder gesund werde, muss ich umschulen, um nicht pleite zu gehen. Vielleicht hat es mich aber so schwer erwischt, dass ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall könnte es auch sein, dass ich eine der versicherten grundsätzlichen Fähigkeiten verloren habe. Dann bekomme ich ausreichend Geld, solange die Versicherung zahlt.

Es ist also oft besser, im schlimmsten Fall passend versichert zu sein, als optimal zu niedrig.
 
Oft ist es aber nicht mal der Preis, sondern die Gesundheit, die die GFV zu einer sinnvollen Alternative macht.

Denn vor allem psychische Erkrankungen sind in der GFV nur sehr sporadisch versichert. Deshalb ist es den Versicherern auch oft egal, wenn ich schon mal beim Psychiater war. Nur wenn ich laufend in Behandlung bin und Medikamente nehme, haben auch Grundfähigkeitsversicherer kein Interesse an einem Abschluss.

Und eine BUV ohne Leistung bei psychischen Erkrankungen verliert nach eigenen Angaben etwa 40% von ihrer Macht. Denn überall ist zu lesen, dass 30%-40% der Leistungsfälle in der BUV auf psychischen Erkrankungen basieren. Das macht die Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich auch wieder attraktiver.

Denn ganz klar ist: Eine Grundfähigkeitsversicherung ist immer besser als keine BUV.

Und sollte es sich bei der psychischen Erkrankung um eine einmalige Sache gehandelt haben, dann ist es ja auch möglich, nach Ablauf der 5-Jahresfrist erneut auf BUV zu prüfen. Denn dann muss die Erkrankung in den meisten Fällen nicht mehr angegeben werden.

Existieren Grundfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen?

Auch bei der GFV gibt es keinen Abschluss ohne Gesundheitsfragen. Da das Produkt sehr neu ist, gibt es außer der Nürnberger derzeit auch keinen weiteren Versicherer, der die Versicherung als betriebliche Versicherung anbietet. Ohne Frage nach psychischen Erkrankungen gibt es allerdings schon ein paar Versicherer. Dazu später mehr.
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Wie auch bei den anderen Lösungen, also der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, ist der Gesundheitszustand wesentlicher Bestandteil der Prämienkalkulation. Würde ein Versicherer also auf die Prüfung der Gesundheit verzichten, müsste der Tarif entweder sehr teuer sein oder nur begrenzt leisten. Beides macht nicht unbedingt Sinn.

Die einzige Lösung ist also, möglichst viele Menschen in einem Kollektiv zu versichern. Und das ist am einfachsten über eine betriebliche Versicherung möglich. Andere Lösung über Verbände sind dann wieder nicht für jeden zugänglich.

Für viel Menschen ist eine vernünftige Absicherung aber gerade wegen psychischer Vorerkrankungen nicht möglich. Hier können die Grundfähigkeitsversicherungen eine hervorragende Lösung sein. Denn mittlerweile gibt es einige Versicherer, die psychische Erkrankungen nur optional versichern. Und in vielen Fällen besteht ja auch keine wirkliche psychische Erkrankung. Oft handelt es sich um eine sogenannte Gefälligkeits-Abrechnung.
grundfähigkeitsversicherung
Denn immer, wenn uns ein Arzt krankschreibt, muss er irgendwas abrechnen. Er hat keine Gutscheine oder sowas. Es muss was in der Akte stehen. Und psychische Erkrankungen, wie z.B. ein Erschöpfungssyndrom oder auch Anpassungsstörungen, können einfach mal auftreten. Der Arzt muss sie nicht weiter behandeln und ich brauche auch keine Medikamente. Aber ein paar Tage Ruhe tun da gut. Also hat jeder, was er will. Bis ich eine BUV haben will.

Dann muss ich dem Versicherer erklären, dass ich überhaupt keine psychischen Probleme habe. Ich hab damals nur den Krankenversicherer betrogen. Naja, und Versicherungsbetrüger will kein Versicherer gern versichern.

Mit einem kompetenten Experten an der Seite lässt sich sowas verargumentieren. Wenn es aber mal nicht klappt, ist eine Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen nach psychischen Erkrankungen sinnvoll.

Und sollten die nächsten Jahre keine weiteren Probleme mit der Psyche auftreten, kann ich ja nach 5 Jahren wieder einen Antrag bei einer der Berufsunfähigkeitsversicherungen stellen.

Welche Grundfähigkeiten sind abgesichert?

Bei der GFV stellt sich immer die Frage, welche grundsätzlichen Fähigkeiten überhaupt abgesichert sind. Und ganz grundsätzlich sind fast alle grundsätzlichen Fähigkeiten mitversichert. Zumindest die, die man heutzutage so braucht.

Denn eine grundsätzliche Fähigkeit ist etwas, dass ich kann, weil ich gesund bin. Ich habe diese Fähigkeiten alle erworben, bevor ich ausgewachsen bin. Außerdem sind ein paar Sinne mitversichert und mittlerweile gibt es immer mehr Fertigkeiten, die ich entweder optional abschließen kann oder die fester Bestandteil der Versicherung sind.

Aber fangen wir einfach mal von vorne an. Bei allen Versicherern sind die Sinne eingeschlossen. Aber nicht der Geruchs- und nicht der Tastsinn. Der Tastsinn ist vermutlich nicht dabei, weil er in der heutigen Welt nicht unbedingt überlebensnotwendig ist. Wer den Tastsinn verliert, muss mit keinen großen Einschränkungen im Alltag rechnen. Außerdem ist der Tastsinn dennoch leicht zu verlieren.
Das würde den Tarif teurer machen.

Der Geruchssinn kann für manche Menschen wichtiger sein als für andere. Denn der Geruchs- und Geschmackssinn ist für Köche, Chemikanten und Parfümhersteller im Arbeitsalltag von Bedeutung. Auch der Geruchssinn ist schnell mal verloren, was den Tarif teurer machen würde. Da Köche aber schon eine interessante Zielgruppe wären, ist davon auszugehen, dass es schon sehr bald Anbieter gibt, die den Geruchssinn mitversichern.

Die anderen drei Sinne haben alle mitversichert.

Das Sehen ist bei den meisten so definiert, dass das bessere Auge nur noch zu 5% sieht oder der Sehwinkel nur 15 Grad beträgt. Und das auch dann, wenn ich eine Brille oder Kontaktlinsen trage. In manchen wenigen Tarifen muss ich vollkommen blind sein. Das wäre eine Restsehschärfe von 2%. Das ist also nur geringfügig schlechter als die 5%, die die meisten Versicherer definieren.

Auch beim Hören muss ich so gut wie taub sein. Die einen verlangen einen Hörverlust von 80%, die anderen einen Hörverlust von mindestens 60 dB. Nach einem Sprachaudiogramm liegen 80% zwischen hochgradiger Schwerhörigkeit und Resthörigkeit. Ein Tonaudiogram unterscheidet anders. Hier liegt der Verlust von 60 Dezibel zwischen mittelgradiger und hochgradiger Schwerhörigkeit.

Ein Versicherer verlangt wieder vollständige Taubheit, ein anderer ein Resthörvermögen von 90 dB. Das entspräche einer lauten Fabrikhalle. Unterm Strich muss ich aber in allen Fällen so gut wie taub sein.
Beim Sprechen gehen die Definitionen schon weiter auseinander. Hier darf mich niemand mehr verstehen. Damit ist mal ein unabhängiger Dritter und mal mein soziales Umfeld gemeint. Der unabhängige Dritte ist die bessere Lösung. Denn wer mal ein Kind großgezogen hat, kann bestätigen, dass die Eltern das Kind schon lange vor allen anderen deutlich verstehen.

Ganz genauso verhält es sich nach einem Schlaganfall. Der Lebensgefährte versteht mich, während ein unabhängiger Dritter mich nicht verstehen könnte.

Auch gut definiert ist der Sprachverlust, wenn er durch einen vorgeschriebenen Test belegt sein muss. Wenn ich die Sprachstörung durch ein Hilfsmittel, wie z.B. ein Kehlkopfmikrofon ausgleichen kann, gibt es kein Geld.

Der Gleichgewichtssinn gehört zwar nicht zu den klassischen 5 Sinnen, hat aber auch mit den Ohren zu tun. Außerdem heißt er „Sinn“. Deshalb findet sich auch der Gleichgewichtssinn bei den allermeisten Versicherern.

Dieser Auslöser ist entweder so definiert, dass ich keine 10 Meter mit geschlossenen Augen laufen müsste, ohne Fallneigung oder nicht 50 Schritte auf der Stelle mit geschlossenen Augen gehen kann, ohne 45 Grad zur Seite abzudrehen.

Andere Versicherer definieren ihn darüber, auf einer 3-stufigen Haushaltsleiter für 5 Minuten stehen zu können. Und bei wieder anderen muss das Besteigen von Leitern und Gerüsten nicht mehr stark erhöhte Unfallgefahr möglich sein.

Gute Bedingungen gehen hier noch mehr ins Detail. Manche Versicherer definieren, dass die Unfallgefahr der Kategorien B-D nach der arbeitsmedizinischen Beurteilung der Gefährdungskategorien vorliegen muss.

Nun könnte man darüber diskutieren, wer das beurteilen würde, wenn ich in meinem Job weder Leitern noch Gerüste ersteigen muss. Aber alleine dadurch, dass eine unabhängige Definition vorliegt, ist der Auslöser objektiv überprüfbar. Das lässt sich von anderen Leistungsauslösern nicht unbedingt behaupten.

Bei den versicherten grundsätzlichen Fähigkeiten ist es immer schön, wenn der eine vom anderen Versicherer abschreibt. So sind die Auslöser wenigstens gleich. Meistens scheinen die Unterschiede zunächst groß. Aber am Ende ist oft das Gleiche gemeint.

Die Fähigkeit, die Hand zu gebrauchen haben alle Tarife als Auslöser. Bis auf zwei Anbieter leisten alle bereits, wenn die beschriebene Körperfähigkeit an nur einer Hand verloren ist. Hier heißt es: „Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand in der Lage […]“usw. Das bedeutet, wenn die versicherte Person mit einer von beiden Händen noch in der Lage ist, den Auslöser zu erfüllen, gibt es keine Leistung.

Gute Versicherer formulieren eindeutig: „Die Fähigkeit der versicherten Person, eine Hand zu gebrauchen, ist zumindest an einer ihrer beiden Hände stark beeinträchtigt.“

Was nun mit „Hand gebrauchen“ gemeint ist, variiert stark. Eine Flasche zu- und wieder aufdrehen, eine Schraube in die Wand drehen, eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß benutzen oder ein Wasserglas zu greifen, auf die offene Seite zu drehen und abzusetzen. Bei manchen muss ich eine Tastatur bedienen können oder mit einem Stift schreiben. Das sind bei wieder anderen neue Auslöser.

An sich dreht es sich aber immer wieder um das Greifen und die Drehbewegung. Entsprechende Erkrankungen oder Verletzungen müssten also die Gelenke betreffen.

Manche führen die Fähigkeit „Greifen und Halten“ einzeln auf. Hier geht es darum, einen Gegenstand für 5 Minuten zu halten. Da spielt dann neben der Feinmotorik auch die Kraft eine gewisse Rolle.

Auch der Gebrauch der Arme ist bei den allermeisten Tarifen bereits erfüllt, wenn nur einer von beiden Armen die Fähigkeit verloren hat.

Hier geht es meist darum, etwas auf oder über Schulterhöhe zu erledigen. Manche Versicherer definieren, wie schwer der Gegenstand sein muss, der z.B. aus einem Regal genommen werden muss. Ein Versicherer schreibt in die Bedingungen, man dürfe nicht mehr in der Lage sein, auf Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Das ist einigermaßen problematisch. Denn wie wir ja wissen, haben die einzelnen grundsätzlichen Fähigkeiten nix mit meinem Beruf zu tun.

Was bedeutet nun „auf Brusthöhe arbeiten“, wenn ich im Büro arbeite und nur die Tastatur bediene. Ich arbeite den ganzen Tag nicht auf Brusthöhe. Darf ich mir dann aussuchen, welche Arbeit damit gemeint ist? Das Gesetz wäre hier auf unserer Seite. Denn nach § 305 c (2) BGB müssen die Bedingungen im Zweifel so ausgelegt werden, wie wir sie verstehen. Der Versicherer hatte ja die Möglichkeit, alles eindeutig zu formulieren.

Deshalb haben wir immer recht, wenn etwas nicht eindeutig ist. Ziemlich geile Sache. Muss ich aber wissen. Der Versicherer wird mich nicht darauf hinweisen. Ist auch klar. Manche Versicherer verlangen, dass ich eine Jacke anziehen muss. Oder die Arme nach vorne und seitlich bewegen und jeweils 10 Sekunden halten. Auch hier geht es um die Belastbarkeit und Beweglichkeit der Gelenke.

Am Ende wird kein Leistungsprüfer sehen wollen, wie ich eine Jacke anziehe oder meine Arme in der Luft halte. Aber er braucht eben ein Prüfschema, mit dem er sehen kann, ob die Krankheit oder Verletzung mir eben sowas noch erlauben würde. Als ein sehr wichtiger Leistungsauslöser ist dem Gefühl nach „Knien und Bücken“ einzuschätzen. Denn das Kniegelenk wird im Alltag sicherlich am meisten belastet. Deshalb sind hier auch die ersten Einschränkungen zu erwarten.

Manche Versicherer machen daraus zwei Auslöser. Aber alle verlangen, dass ich mich hinknie und wieder erheb oder eben bücke, den Boden berühre und wieder erhebe. Bei manchen Versicherern muss ich mich mit beiden Knien hinknien. Das dürfte etwas schwieriger sein. Aber für den geübten Katholiken kein Problem. Ein Versicherer verlangt, einen Bleistift vom Boden aufzuheben.

Dazu brauche ich wahrscheinlich etwas mehr Zeit als wenn ich nur den Boden berühre. Außerdem muss ich auch fit genug sein, um den Bleistift zu greifen. Durch die Kombination ist der Leistungsauslöser in dieser Form sicherlich am leichtesten zu erreichen.

Der nächste Auslöser ist das Heben und Tragen. Das fällt eigentlich unter „Den Arm gebrauchen“, aber wenn man dafür einen Auslöser mehr im Prospekt hat, dann schadet das ja nicht. Was soll´s? Bei den meisten Versicherern muss ich einen Gegenstand von 2kg von einem Tisch oder Stuhl nehmen und 5 m weit tragen oder eine Minute halten.

Bei einem Versicherer sind es 5kg. Das ist logischerweise dann besser. Wieder weniger logisch ist, dass ein Versicherer beim Arm gebrauchen die 5kg verlangt und dann zusätzlich den Auslöser Heben und Tragen hat. Und hier dann nur 2kg die Grenze sind. Unlogisch. Aber halt ein Auslöser mehr.

Auch das Schreiben haben viele extra aufgeführt. Bei manchen ist auch das unter „Hand gebrauchen“ aufgeführt. Hier gilt es 5 Wörter zu schreiben. Mal mit 5, mal mit 10 Buchstaben. Mal mit 3 Silben. Die Wörter sind immer in Druckbuchstaben zu schreiben. Und ein unbeteiligter Dritter muss die Wörter lesen können.

Ein Versicherer stellt auch zur Wahl, die Wörter in ein Smartphone oder Tablet tippen zu können. Das haben andere wieder als eigenen Auslöser.

An dieser Stelle fällt sicherlich schon auf, dass die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten nichts über die Qualität der Versicherung aussagt. Am Ende sind es die Sinne, Hände, Arme, Beine und Rücken. Wie ich das nun nenne und wie ich das prüfe, ist egal. Es kommt nur darauf an, wie schnell eine Krankheit oder Verletzung mich derart einschränken würde, damit der Versicherer zahlen muss.
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Beim Gebrauch der Beine ist es das Gehen und das Treppensteigen. Gefühlt ist das Treppensteigen anstrengender als das Gehen. Bei einer normalen Stufenhöhe ist die Hüfte viel stärker betroffen. Außerdem sind hier auch die Kniegelenke ein Faktor. Gehen ist fast immer 400m. Nur ein Anbieter verlangt nur 200m, was selbstverständlich nur halb so gut ist.

Hier ist besonders wichtig, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Denn mit einem Rollator oder einem Gehwagen sind 400m irgendwie immer machbar. Auch gut ist, wenn die Pause definiert ist, die der Versicherte maximal einlegen darf, während er die 400m läuft. 400m sind übrigens genau eine Runde um die Tartanbahn.

Beim Treppensteigen verlangen alle Anbieter 12 Stufen. Bei den einen muss ich sie hinauf- und hinabgehen. Bei manchen Anbietern hinauf- ODER hinunter. Dass das ein großer Unterschied ist, liegt auf der Hand. Gut ist auch, wenn hier ebenfalls eine Höchstgrenze für zulässige Pausen vereinbart ist.

Zwei weitere Auslöser sind das Stehen und Sitzen. Stehen muss ich für 10 Minuten und Sitzen für 20 Minuten. Auch bei längerer Überlegung fällt einem nicht viel ein, was einem das Gehen von 400m ermöglichen würde, aber nicht das Stehen für 10 Minuten. Aber es schadet sicher nicht, wenn diese Auslöser vorhanden sind.

Bedeutender ist da schon der Auslöser „Autofahren“. Wer seine Fahrlizenz aus gesundheitlichen Gründen abgeben muss, bekommt Geld. Wichtig ist, dass es sich um die Fahrerlaubnis zum Führen eines PKWs handelt. Ebenfalls von Vorteil ist, wenn nicht nur der Verlust der Fahrerlaubnis versichert ist, sondern auch die Unmöglichkeit, den Führerschein zu erwerben. Das ist deswegen so interessant, weil die GFV teilweise schon mit 3 Jahren abgeschlossen werden kann.

Und für gewöhnlich macht man den Führerschein erst mit 17 Jahren. Aber auch wer sich aus welchen Gründen auch immer gegen einen Führerschein entschieden hat, darf hier nicht benachteiligt werden. Sonst müsste der Versicherer im Antrag danach fragen. Und der Tarif müsste dann für alle ohne Führerschein günstiger sein.

Denn den Führerschein verliere ich bereits, wenn ich nur noch 50% Restsehvermögen habe. Die GFV leistet aus dem Baustein „Sehen“ aber erst bei 5%. Beim Hören ist es ähnlich. Der Leistungsauslöser Autofahren macht also gleich ein paar Auslöser überflüssig.

Der Leistungsauslöser Intellekt ist deswegen interessant, weil hier psychische Erkrankungen nicht ausgeschlossen sind. Ich muss in Bezug auf Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit, oder Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt sein, das ich alltagsrelevante Tätigkeiten (z. B. Essenszubereitung, Führung des Haushalts, Lesen mit dem Verständnis komplexer Zusammenhänge (z. B. Gebrauchsanweisungen), Vereinbarung von Terminen, Strukturierung des Tags und Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Konzentration fordern) nicht mehr ausüben kann.

Das muss ich mit einem Test beweisen. In diesem Test muss ich zu den schlechtesten 10% gehören. Es ließen sich einige Witze darüber reißen, wie sich sonst feststellen ließe, wer zu den dümmsten 10% gehört. Aber wir sind hier bei der Arbeit. Der Verlust dieser grundsätzlichen Fähigkeit muss, wie alle anderen auch, eine medizinische Ursache haben. Alkohol und Drogen sind als Auslöser ausgeschlossen.

Die Grundfähigkeit „Eigenverantwortliches Handeln“ schlägt in die gleiche Kerbe. Auch hier muss den Alltag nicht mehr alleine auf die Reihe bekommen. Allerdings muss ich hier keinen Test machen, um das zu beweisen. Die gesetzliche Betreuung muss angeordnet sein. Das entscheidet ein Gericht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens.

Es ist also nicht so, dass psychische Erkrankungen in der GFV nicht abgesichert wären. Die Hürde zur Leistung ist allerdings relativ hoch. Um die Hürde etwas herabzusetzen, gibt es auch GFV, die bei psychischen Erkrankungen leisten.

Da die Psyche aber in der BU-Versicherung, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und auch bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente der Hauptgrund für die Leistungsfälle ist, würde ein umfassender Baustein die GFV sehr teuer machen.

Deswegen sichern fast alle Anbieter nur schwere Depression und Schizophrenie an. Nur ein Versicherer leistet, wenn eine psychische Erkrankung zu einer vollen staatlichen Erwerbsminderungsrente führt. Dadurch ist der Leistungsauslöser deutlich besser als der Markt. Denn auch eine mittelgradige Depression reicht aus, um keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten zu können.

Auch nur ein einziger Anbieter hat die Herz- und die Lungenfunktion abgesichert. Das kann man mal machen. Sieht aber nur auf dem Papier gut aus. Wenn die Pumpleistung des Herzens derart eingeschränkt ist, wie von dem Versicherer verlangt, schaffe ich es auch keine 12 Stufen mehr dir Treppe hoch und runter. Das gleiche gilt für die Einschränkung der Lungenfunktion.

Einige Anbieter versichern nun auch die Fingerfertigkeit. Hier geht es nicht um Bewegungseinschränkungen oder Kraft. Es geht um Feinmotorik. Eine Definition verlangt z.B. eine Schraube mit einem 8mm-Regelgewinde in eine Mutter zu schrauben. Und wie bei jeder anderen Versicherung auch, müssen auch hier die Tarife immer besser als die Konkurrenz sein. Manche versuchen es über die Anzahl der Auslöser, andere über Zielgruppenorientierung.

So hat ein Anbieter beispielsweise den Fahrlizenzverlust der Klassen C und D versichert. Das ist deutlich schneller mal passiert als beim PKW-Führerschein. Denn ein LKW- oder Busfahrer muss immer wieder nachweisen, dass er auch weiterhin geeignet ist, sein Vehikel sicher zu fahren.
 
So wird die GFV zu einer Art Berufsbildversicherung für LKW- und Busfahrer.

Denn es sind nicht die tatsächlichen Tätigkeiten versichert. Es ist egal, welchen LKW ich fahre. Ob ich deutschland- oder weltweit liefere. Ob ich die Fracht mit auslade oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich die Fahrlizenz erhalte oder nicht. Das kann eine sehr, sehr sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufskraftfahrer sein. (Kannst du da mal schauen, ob das nicht eine eigene Seite wert ist? Ist immerhin die größte Berufsgruppe in Deutschland.)

Für medizinische Angestellte und Gastronomen kann eine Infektionsklausel sinnvoll sein. Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen geht die Wirkung im eigentlichen BU-Begriff unter. Sie bietet keinen Mehrwert. Aber in der GFV ist es anders. Denn wer nicht mehr arbeiten darf, weil er infektiös ist, verliert in keinem konstruierbaren Fall auch gleichzeitig eine grundsätzliche Fähigkeit.

Die Zielgruppe sind hier eher Krankenschwestern, Bedienungen und Barkeeper als Ärzte und Geschäftsführer. Denn bei Krankenpflegern und Kellnern kommt hinzu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherungen kaum sinnvoll und bezahlbar zu bekommen sind.

Die Fertigkeit „Bildschirmtätigkeit“ zielt auf das Sehen ab. Wer keine 2 Stunden am Bildschirm Wörter und Symbole erkennen kann, hat diese GFV verloren. Vor allem, wenn das Autofahren mitversichert ist, ist hier kein Mehrwert mehr vorhanden. Es ist einzig und allein besser greifbar für die Zielgruppe. Schadet nicht, hilft aber nicht viel.

Mobilität ist im Trend, weil es ne große Zielgruppe anspricht. Damit ist bei drei Versicherern gemeint, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Der Mehrwert erschließt sich auch hier nicht. Viele Busse und Züge haben keine Stufen mehr. Und die Hektik beim Umsteigen ist damit nicht gemeint. Ebenso wird es keine Rolle spielen, ob Sitzplätze frei sind oder nicht. Aber jeder Pendler, jeder Student und auch jeder Senior versteht, was gemeint ist.

Ein Anbieter richtig sich nochmal extra an Studenten, indem er das Fahrradfahren mitversichert. Hier ist es schon so, dass das Aufsteigen, in die Pedale treten und das Absteigen durchaus komplexe Bewegungen sind, die mit Knien und Bücken oder dem Gehen nicht zu 100% erfasst sind.
Deswegen hat dieser Leistungsauslöser schon einen echten Mehrwert für den Kunden.

Der neueste Auslöser ist „Benutzung eines Smartphones“. Ich muss ein Smartphone halten können und 50 Zeichen schreiben. Keine Ahnung, ob das ein Mehrwert ist. Interessant ist aber, dass wir damit rechnen müssen, dass eine GFV sicherlich auch mal ne Laufzeit von 30, 40 oder 50 Jahren hat. Es fiele uns aber schwer, eine Prognose zu Smartphones in den nächsten 10 Jahren abzugeben. Das Smartphone, wie wir es kennen, gibt es erst seit 2007.

Es ist jetzt schon klar, dass es bald neue Auslöser geben wird. Bei zwei Auslösern sind wir konkret an der Entwicklung beteiligt. Deshalb können wir versichern: Die Grundfähigkeitsversicherung wird noch leistungsstärker werden. Es bleibt also spannend.

Ab welchem Verlust von Grundfähigkeiten wird eine Leistung ausgezahlt?

Wer die Premium-Variante eines Versicherers wählt, ist auf der sicheren Seite. Er bekommt schon ab dem Verlust von nur einer Grundfähigkeit die Leistung ausgezahlt. Nur bei den günstigeren Varianten kann es noch vorkommen, dass 2 oder gar 3 Grundfähigkeiten verloren gehen müssen.

Bei der Multi-Risk-Versicherung ist der Verlust von 4 Grundfähigkeiten Leistungsvoraussetzung. Nur die guten Versicherungen leisten hier bereits ab 3 Grundfähigkeiten. In allen Varianten leistet der Versicherer aber bereits, wenn einer der Sinne verloren geht.

Es lohnt sich aber dennoch, immer die Tarife zu wählen, die bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit leisten. Es kann zwar durchaus passieren, dass ich wegen ein und desselben Unfalls nicht mehr Knien und Bücken, nicht mehr Treppensteigen, nicht mehr Gehen und nicht mehr Stehen kann. Es ist aber in jedem Fall wahrscheinlicher, dass ich nur eine oder zwei Grundfähigkeiten auf einmal verliere.

Wird bei dem Verlust von Fähigkeiten eine Rente oder ein einmaliges Kapital ausgezahlt?

Die Grundfähigkeitsversicherung ähnelt der BUV darin, dass sie laufende Ausgaben absichert. Wenn ich eine Grundfähigkeit verliere, erhalte ich eine monatliche Rente. So kann ich entweder meine Einschränkungen im Alltag ausgleichen oder finanzielle Verluste abfedern. Wenn ich durch den Verlust der Grundfähigkeit keinerlei Einschränkungen im Alltag habe und auch finanziell alles normal weiterläuft, dann kann ich es als eine Art Schmerzensgeld verstehen.
Kontakt Wer eine hohe Einmalzahlung braucht, kann sicherlich mit der GFV als Sicherheit einen Kredit aufnehmen. Das ist derzeit auf jeden Fall sinnvoller, als eine private Unfallversicherung oder eine Dread Disease abzuschließen und den Einmalbeitrag dann anzulegen, um von den Zinsen über die Runden zu kommen. Mit der Dread Versicherung kannst du die schweren Krankheiten absichern. Das funktioniert bei der heutigen Zinslage eher nicht so toll.

Zählt auch die Psyche zu den versicherten Grundfähigkeiten?

Psychische Erkrankungen können zum Verlust der Grundfähigkeiten „Intellekt“ oder „Eigenverantwortliches Handeln“ führen. Einen dieser beiden Auslöser hat fast jede der am Markt vorhandenen Grundfähigkeitsversicherungen in ihrem Katalog. Oft ist auch Pflegebedürftigkeit mitversichert. Dort gilt oft auch der als pflegebedürftig, der wegen Fremd- oder Selbstgefährdung betreut werden muss. Das wäre schon bei Magersucht oder Alkoholismus der Fall.

Um wegen Einschränkung des Intellekts meine Rente zu erhalten, muss ich in Tests richtig versagen. Im Vergleich zu normalintelligenten Menschen darf ich nur 10% erreichen. Das ist keine kleine Hürde. Und ich kann nicht mehr eigenverantwortlich handeln, wenn mir vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Auch das passiert nicht einfach so.

Da psychische Erkrankungen immer häufiger auftreten und sich die Menschen deswegen auch dagegen schützen möchten, war es eine Frage der Zeit, bis Versicherer auf die Idee kamen, psychische Erkrankungen mitzuversichern.
Tatsächlich ist auch die Idee, den Baustein optional anzubieten, auf unserem Mist gewachsen.

Unser Hintergedanke dabei war aber nicht, dass der Schutz besser werden muss. Wir haben eher eine Lösung gesucht, um allen Kunden, die wegen psychischer Erkrankungen gerade keine Versicherung bekommen können, doch noch eine Absicherung anbieten zu können. Denn wenn ich auf den Baustein verzichte, muss der Versicherer nicht nach psychischen Vorerkrankungen fragen.

So lässt sich jeder versichern, der keinerlei Medikamente nimmt. Denn die sind wieder anzeigepflichtig. Wenn die Medikamente dann zu heftige Nebenwirkungen haben, klappt es trotzdem nicht. Aber meistens klappt es.

Die meisten Anbieter versichern hier nur zwei psychische Erkrankungen: schwere Depression und Schizophrenie. Der Burn-Out ist meist von einer mittelgradigen Depression begleitet. Das alleine sollte schon zeigen, dass der sogenannte „Psyche-Baustein“ bei psychischen Erkrankungen bei weitem nicht so umfassend ist wie eine BUV. Wäre er es, wäre der Baustein auch gleich viel teurer.

Tatsächlich gibt es einen Anbieter, der so gut wie alle psychische Erkrankungen absichert. Dieser Baustein leistet, wenn ich aufgrund einer psychischen Erkrankung voll erwerbsgemindert bin. Also, wenn ich wegen einer Depression keine 3 Stunden am Tag mehr in irgendeinem Job arbeiten kann.

Sind alle psychischen Erkrankungen versichert? Nein! Suchterkrankungen jeder Art sind ausgeschlossen. Darüber lässt sich streiten. Einerseits sind Suchterkrankungen eine schwerwiegende und ernstzunehmende Erkrankung. Andererseits hätte es so jeder Versicherte in der Hand, mehr oder weniger vorsätzlich zum Leistungsfall zu werden.

Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Eine GFV zahlt mir dann mein Geld, wenn ich eine der versicherten Sinne oder Grundfähigkeiten verliere. Dabei ist es grundsätzlich egal, was ich arbeite. Manche Jobs sind zwar riskanter oder anstrengender. Aber es fällt nicht so sehr ins Gewicht wie bei der BUV.
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Nehmen wir mal einen Fliesenleger. Die Verletzungsgefahr ist nicht unbedingt deutlich höher als bei anderen Berufen. Vor allem dann, wenn er sich so sehr verletzen müsste, um eine der versicherten Grundfähigkeiten zu verlieren. Er müsste sich also beim Fliesenschneiden so viele Finger abschneiden, dass er keine Glühbirne mehr einschrauben könnte.

Die alltägliche Anstrengung und Belastung der Gelenke dürfte allerdings ein Faktor sein. Ich kann Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) bis 67 abschließen. Da ist es doch zumindest nicht unmöglich, dass meine Knie bis dahin so kaputt sind, dass ich mich nicht mehr Knien und Bücken kann. Deshalb gibt es in der GFV zwischen 2-4 verschiedene Berufsgruppen.

In der BUV ist der Job, so wie ich ihn ausübe, das entscheidende Kriterium im Leistungsfall. Deshalb unterscheiden die Versicherer hier deutlich präziser. Es gibt zwischen 8-24 verschiedene Berufsgruppen. Das kommt auf den Versicherer an. Das Prinzip ist aber immer gleich. Mal angenommen, eine BUV kostet 100 Euro im Monat.

Bei einer Auswertung stellt der Versicherer fest, dass Linkshänder seltener BU werden. Deswegen zahlen Linkshänder ab sofort nur noch 50 Euro. Rechtshänder zahlen weiterhin 100 Euro. Aber Beidhänder haben ein höheres Risiko. Die will ich dann lieber nicht versichern. Und wenn, dann müssen die 150 Euro bezahlen. Zu den Linkshändern kommen dann die Linkshänder, die nur grünen Tee trinken. Die haben ein noch geringeres Risiko. Also zahlen die nur 40 Euro. Die Beidhänder, die Kaffee trinken, müssen 190 Euro zahlen.

Naja, das Prinzip dürfte klar sein. Je günstiger ist für die eine Gruppe bin, desto teurer ist es für die anderen. Bei weniger Berufsgruppen geht es dann ganz logisch nicht so weit nach unten auf der einen, aber eben auch nicht so weit nach oben für die anderen. Deshalb ist die BU-Versicherung für viele Berufe, die wenig körperlich sind, günstiger.

 
Für nichtrauchende Akademiker mit gutem BMI dann sowieso.

Aber die GFV ist eben auch deswegen für den Akademiker teurer als die BUV, weil bei ihm der Leistungsfall „Berufsunfähigkeit“ aus körperlichen Gründen schneller über die GFV eintritt als über die BUV. Der Ingenieur, der sich nicht mehr Knien kann, kann noch genauso arbeiten wie vorher.

Es entsteht zwar nicht direkt ein Bedarf. Er kann seine Rechnungen genauso bezahlen wie vorher. Aber er ist in Hobbies eingeschränkt und braucht kostspielige Hilfsmittel. Das könnte der Akademiker über die Rente einer GFV bezahlen. Oder er ist im Alltag eingeschränkt. Er muss einen Gärtner und eine Putzhilfe bezahlen. Das kann er sich vielleicht so oder so leisten. Ich kann das aber auch über eine GF-Versicherung abdecken.

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist insgesamt also günstiger als eine BU-Versicherung, weil der Auslöser in den allermeisten Berufsgruppen in der BUV schneller greift.
Aber gerade in den Berufsgruppen, in denen die BU-Versicherung so unglaublich teuer ist, ist die GF-Versicherung sehr viel günstiger. In vielen Fällen eben auch prozentual günstiger als der prozentuale Verlust des Absicherungsniveaus ist.

Um das zu erklären, müssen wir mal kurz in den Leistungsfall bei beiden Versicherungen schauen. Bei der BUV muss ich eine Krankheit nachweisen, meine tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten aufzeigen und dann erklären, warum ich die Tätigkeiten infolge der gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr zu 50% ausüben kann. Ich muss also Krankheit, Tätigkeiten und Zusammenhang erklären.

Bei der GFV muss ich die Krankheit und den Zusammenhang erklären. Die Tätigkeiten sind vorgeschrieben. An dieser Stelle kann ich keinen Fehler machen. Das ist doch auch mal was. Wenn ich jetzt wissen will, ob eine GFV im Verhältnis zur BUV sinnvoll abschließbar ist, muss ich meine alltäglichen Tätigkeiten auf der Arbeit in die Grundfähigkeiten der einzelnen Versicherer übersetzen.

Also z.B. wie viel Prozent meiner Tätigkeit macht Stehen aus, wie viel Sitzen… Angenommen, ich sitze 4 Stunden am Tag, dann bin ich BU, wenn ich keine 120 Minuten mehr sitzen kann. Die Grundfähigkeit hab ich verloren, wenn ich keine 20 Minuten mehr sitzen kann.

Also ist der Wirkungsgrad hier bei ca 17%. Gehen und Treppensteigen ist an sich überhaupt kein Thema in meinem Beruf. Dann ist der Wirkungsgrad hier bei mindestens 100%. Bei psychischen Erkrankungen ist der Wirkungsgrad wahrscheinlich bei so 5%.

Wenn ich die Tätigkeiten angeglichen habe, kann ich mir ein paar Bedrohungen überlegen, die ich für realistisch halte. Also, z.B. Krebs, psychische Erkrankungen, Schlaganfall oder Unfall. Dann kann ich grob einschätzen, welche von beiden Versicherungen wie gut geleistet hätte.

Am Ende kann ich dann so ungefähr den Wirkungsgrad bemessen. Angenommen, ich schätze den Wirkungsgrad der GFV im Vergleich zur BUV auf 40%. Ist dann der Beitrag, den ich zahle bei 30%, dann ist es wirtschaftlich eine sinnvolle Entscheidung, sich für die GFV zu entscheiden.

Wenn ich dann berufsunfähig bin, ärgere ich mich grün und blau. Das ist klar und das Risiko muss mir auch bewusst sein. Aber dann muss ich eben auch bereit sein, monatlich den dreifachen Beitrag zu bezahlen. So einfach ist das.

Und die Entscheidung nehmen wir dir auch ganz bestimmt nicht ab. Es bringt nix, wenn du nachts nicht schlafen kannst, weil dich die Lücken im Versicherungsschutz nervös machen. Es bringt aber auch nix, wenn dich das viele Geld, dass du alle Monate bezahlen musst, nervös macht. Am Ende ist auch wichtig, womit du dich besser fühlst.

Wir zeigen nur, was sinnvoll ist. Rein rational. Welche der rationalen Lösungen deine Wünsche und vor allem dein Sicherheitsbedürfnis am besten erfasst, ist deine Entscheidung.

Deswegen ist eine Grundfähigkeitsversicherung zwar im Einzelfall mit einer BUV vergleichbar, aber ob die Lösung zu dir passt, hängt auch von dir ab.
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Gibt es einen aktuellen Grundfähigkeitsversicherung Test?

Philip Wenzel hat in seinem Blog einen Marktvergleich erstellt. Da sind schon mal die Bedingungspunkte gegenüber gestellt.

Erstmals hat auch das Software- und Analysehaus Morgen&Morgen ein Rating erstellt.

Die Bestbewertung von 5 Sternen erhielten unter anderem die Tarife der Anbieter:

  • die Bayerische
  • Nürnberger
  • Gothaer
  • Swiss Life
  • Volkswohl Bund

Gerade für Handwerker ist eine BU-Versicherung meist zu teuer. Hier können Grundfähigkeitsversicherungen eine Alternative sein. Wenn Informationen über diese Produkte wünscht oder mit einem Berater sprechen willst, nimm durch unser Mail-Formular einfach Kontakt mit uns auf.

Um einen Test zu machen, müssten wir uns immer verschiedene Szenarien überlegen, die zu testen sind. Nehmen wir beispielsweise einen Fliesenleger. Dann ist die Grundfähigkeit Knien und Bücken wohl am wichtigsten.
In diesem Fall ist z.B. die Zurich etwas weiter vorne, weil ich mich hier nicht nur hinknien muss, sondern auch einen Stift aufheben.

Dadurch wird es schwieriger, als wenn ich nur den Boden berühren muss. Aber z.B. die Bayerische und die Gothaer haben ausdrücklich definiert, dass ich mich mit beiden Knien hinknien muss. Bei den anderen ist es ausreichend, wenn ich mit einem Knie den Boden berühre. In einem Test würde dann die Grundfähigkeit Knien und Bücken für den Fliesenleger stärker gewichtet werden.

Wäre die Zielgruppe ein Berufskraftfahrer, ist die Nürnberger Versicherung konkurrenzlos. Nur die Nürnberger Grundfähigkeitsversicherung kann optional den Fahrlizenzverlust Kategorie C-D versichern. Bei Krankenschwestern und Krankenpflegern, Bedienungen und Barkeepern spielt wiederum die Infektionsklausel eine wichtige Rolle.

Naja, unterm Strich ist es sicherlich am besten, wenn ein Experte mit mir überprüft, was denn nun für mich persönlich wichtig ist. Dann kann ich mir die Bedingungen ansehen, mir alles erklären lassen und eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist dann für mich richtig. Und nicht für alle Fliesenleger. Nach einem Bewertungssystem, dass ich vielleicht nicht mal verstehe. Also, individuell ist immer besser. Vielleicht machen wir aber trotzdem hier mal ein paar Testbeispiele.

Was sind die bekanntesten Tarife der Versicherungen?

Die bekanntesten Tarife der GFV sind sicherlich der Existenzschutz vom Volkswohl Bund und die Körperschutz-Police der Allianz. Danach folgt die Nürnberger Versicherung. Früher hieß der Tarif sehr genial Handwerkerschutz. Jetzt heißt er einfach Grundfähigkeitsversicherung.
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Die GFV hat die Canada Life nach Deutschland gebracht. Allerdings ist dann gut 15 Jahre lang nix passiert. Erst als der Volkswohl Bund den Existenzschutz mit sehr gutem Marketing in den Markt gebracht hat, wurde das Produkt bekannter. Das geniale daran war, dass der Volkswohl Bund klar gemacht hat, dass guter Versicherungsschutz bei zu niedriger Rentenhöhe überhaupt nicht besser ist, als ein abgespeckter Schutz, aber die passende Rentenhöhe.

Der Vergleich war simpel. In ein bauchiges Glas passt genauso viel Wasser, wie in ein hohes Glas mit geringem Durchmesser. Und die Allianz ist zum einen so wahnsinnig groß, dass praktisch jedes ihrer Produkte bekannt ist. Zum anderen war aber auch hier das Marketing einfach gut. Es gibt zur Körperschutzversicherung mehrere Broschüren.

Für jede Zielgruppe eine. Für den Gastrobereich ist z.B. auf Schulterhöhe arbeiten damit erklärt eine Tasse aus einem Regal zu nehmen. Heben und Tragen bedeutet quasi, ein Tablett tragen zu können. Für Krankenschwestern geht es dann um Medikamente, die aus dem Schrank geholt werden müssen. So kann sich jede Zielgruppe vorstellen, was die einzelnen Auslöser bedeuten.

Die Nürnberger hatte schon früher einen sehr zielgruppenorientierten Namen. Unter Handwerkerschutz konnte sich jeder was vorstellen. Jetzt ist der Name weg. Aber die Zielgruppenorientierung bleibt.

Die Nürnberger Versicherung war die erste, die die Infektionsklausel eingeführt hat. Und sie sind jetzt noch die einzigen, die die Fahrlizenz bei Berufskraftfahrern und psychische Erkrankungen umfassend versichern. Andere Versicherer, wie z.B. die Bayerische, haben auch gute Tarife und gutes Marketing. Aber das Produkt ist insgesamt noch nicht bekannt genug.

Wie findet man die beste Grundfähigkeitsversicherung?

Um herauszufinden, welches die beste GFV für mich ist, muss ich mir überlegen, welche bestimmte Einschränkungen mich am meisten stören würden. Im Alltag oder im Berufsleben.

Kontakt Wenn ich dann weiß, welche Einschränkungen das sind, kann ich prüfen, welcher Versicherer das am besten versichert. Im Selbststudium dauert das in etwa 36 Stunden. Ungefähr 2 Stunden für jedes relevante Bedingungswerk am Markt und die restlichen 6 Stunden für Grundlagen im Versicherungsvertragsgesetz, dazugehörige Urteile usw.

Einfacher wäre es, den Experten auf diesem Gebiet zu kontaktieren. Dann unterhält man sich 1-2 Stunden, um die Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren und den Bedarf zu ermitteln. Und ein paar Tage später bekommt man ein paar Angebote. Auch nicht schlecht, oder? Falls ihr nicht wisst, wer auf dem Gebiet ein Experte ist: wir. Und wir würden auch tatsächlich in diesem Gebiet nur für uns die Hand ins Feuer legen.

Fazit: Sind die Grundfähigkeitsversicherungen eine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Gehören die Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) zu den wirklichen Alternativen zu den Berufsunfähigkeitsversicherungen? Das ist vielleicht die beste Frage, um zu erklären, was die GFV ist und wie sie funktioniert.

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Denn die Antwort lautet entweder „Ja, aber…“ oder „Nein, aber…“. Beide Antworten sind gleich richtig. Du bist jetzt vielleicht schon ein bisschen genervt, weil wir es immer so genau nehmen. Aber bei uns gibt es halt keine einfachen Parolen. Wir sind immer der Wahrheit auf der Spur. Also los:

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine wirkliche Alternative zur BU-Versicherung, weil beide eine Rente versichern, beide (fast) unabhängig von der medizinischen Ursache leisten und beide im Leistungsfall fast gleich prüfen.

Da beide eine Rente zahlen, sind beide sehr gut geeignet, um laufende Kosten abzudecken. Also z.B. Miete oder Finanzierung, Essen, Kleidung usw.

Beide leisten, egal, ob die Einschränkung auf einer Krankheit oder einem Unfall basiert. Die GFV leistet nicht so gut bei psychischen Erkrankungen.

Denn nur der Intellekt und das eigenverantwortliche Handeln decken das ab.

Es sei denn, es gibt einen Baustein, der psychische Erkrankungen explizit mitversichert. Und selbst da muss ich die Bedingungen genau lesen. Aber anders als bei der Dread Disease muss ich keine Krankheit nachweisen. Ich muss eine Einschränkung aufgrund einer medizinischen Ursache nachweisen.

Und im Leistungsfall muss ich bei beiden Versicherungen beweisen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen so eingeschränkt bin, dass der Leistungsfall erfüllt ist. Bei der BU-Versicherung kommt es darauf an, im Arbeitsalltag zu 50% eingeschränkt zu sein. Um das nachzuweisen, muss ich die einzelnen Tätigkeiten meines Arbeitsalltags aufführen.

Danach muss ich beweisen, dass ich von all diesen Tätigkeiten infolge der Einschränkung nur noch 50% ausüben kann. Oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist. Was ein sinnvolles Arbeitsergebnis ist, erklären wir hier.

Bei der GFV läuft es sehr ähnlich ab. Aber ich muss keine Tätigkeiten nachweisen. Die Tätigkeiten sind sozusagen die versicherten Grundfähigkeiten. Wenn ich also einen Beruf habe, in dem ich jeden Tag 800m laufen und 24 Stufen auf- und abgehen muss, dann wäre ich dann berufsunfähig, wenn ich nur noch 400m laufen kann oder keine 12 Stufen mehr schaffe. Genau das ist auch der Auslöser in der GFV.

Es gibt also tatsächlich einige Parallelen zwischen der BUV und der GFV. Um die GFV aber als Alternative zur BUV zu sehen, muss ich verstanden haben, wo die Unterschiede und vor allem, wo die Lücken im Vergleich zur BUV sind.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist KEINE wirkliche Alternative zur BU-Versicherung, weil es bedingungsseitig keinerlei Bezug zu meinem tatsächlichen Beruf gibt. Ich kann mit einigem Aufwand eine Schnittmenge zwischen den versicherten Grundfähigkeiten und meinem Beruf herstellen. Das geht schon.

Aber es kann immer passieren, dass ich schon lange kein Geld mehr verdienen kann, weil ich zu 50% oder 70% oder 100% berufsunfähig bin und ich dennoch kein Geld aus der GFV erhalte. Das ist so, weil es der GFV vollkommen egal ist, ob ich arbeiten kann oder nicht. Es geht nur darum, ob ich die Leistungsauslöser erfülle oder nicht.

Andersrum kann es genauso sein, dass ich eine Grundfähigkeit verliere, aber noch weiter arbeiten kann. Dann bekomme ich trotzdem mein Geld, aber keine Rente. Und der Versicherer darf mich nicht konkret oder sonst irgendwie verweisen. Entweder ich habe eine Grundfähigkeit verloren oder nicht. Ob die eine oder die andere Absicherung besser oder sinnvoller ist, hängt also immer vom Einzelfall ab.

Und was wir nie vergessen dürfen: Auch die BUV ist keine 100%-Lösung. Es kann auch passieren, dass wir kein Geld mehr verdienen, weil wir zu 40% berufsunfähig sind. Dann wird uns unser Chef vermutlich entlassen wollen. Die BU-Versicherung zahlt uns aber keine Rente. Denn der vereinbarte Auslöser für die Leistungen ist noch nicht erreicht.

Wir wollen euch damit nicht endgültig verwirren. Wir schwören. Es geht uns nur darum, zu zeigen, dass es halt nicht so einfach ist, wie viele sagen. Es ist genauso falsch wie richtig, die GFV als eine der Alternativen zur BUV zu bezeichnen. Wenn ich aber verstanden habe, was beide können, dann kann ich für mich entscheiden, welche Versicherung mir welchen Preis wert ist.

Dafür sind wir da. Wir wollen, dass ihr alle Infos bekommt, die ihr braucht, um für euch perfekt zu entscheiden. Wichtige Informationen findet über die Absicherung der Berufsunfähigkeit findest du unter anderem auf der Startseite. In Kürze findest du auf unserer Website einen Blog, der dir hervorragend als Ratgeber im Bereich der Biometrie dienen wird. Wir beraten dich als Privatkunden und Geschäftskunden aber lieber persönlich.

Unser Unternehmen bietet dir aber auch eine unverbindliche und kompetente Beratung im Bereich Risikolebensversicherung, private Altersvorsorge mit der Riester Rente, Rürup Rente, Haftpflichtversicherung, Vorsorge durch eine Rentenversicherung, private Krankenversicherung, Krebsversicherung, Zahnzusatzversicherung, private Pflegeversicherung oder auch der Kfz-Versicherung. Du kannst dich einfach per Telefon oder dem Kontakt-Button bei uns melden und einen Termin mit einem Berater vereinbaren. Unsere Geschäftszeiten sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Dieser Service ist unverbindlich.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.