Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist eine der größten Vereinfachungen bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen der letzten Jahre. Die AU-Klausel leistet, wenn ich eine Krankschreibung für mindestens 6 Monate nachweisen kann.

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Ich hab die AU-Klausel in der BU mal in 3 Generationen aufgeteilt. In der ersten Generation hieß es zwar in der Werbung, dass der gelbe Schein ausreicht, um die Leistung zu erhalten. Aber tatsächlich konnte der Versicherer in den Bedingungen selbst prüfen, ob der Versicherte arbeitsunfähig ist oder nicht. Damit war der ganze Vorteil der AU-Klausel in der BU zunichte.

Im Moment gibt es keine Versicherungsgesellschaften mehr, die diese Au-Klausel so anbieten. Und es ist auch nicht zu erwarten, dass das wieder jemand macht. In der zweiten Generation reicht der Gelbe Schein vom Arzt tatsächlich als Nachweis aus. Aber ich muss zeitgleich auch Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Damit gehen einige Obliegenheiten einher. Das verkompliziert alles unnötig.

Mehr als 1.000 verschiedene Krankheiten führen zu einer über sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit:

  1. Rückenschmerzen
  2. Depressive Episode
  3. Sonstige Bandscheibenschäden
  4. Schulterläsionen
  5. Bösartige Neubildungen der Brustdrüse

Der Gedanke dahinter ist zwar nobel, aber trotzdem. Alle Versicherungen begrenzen die Leistung aus der AU-Klausel in der BU auf 18-48 Monate. Wenn die Zeit vorbei ist, stellt die Versicherungsgesellschaft die Leistungen ein und ich muss einen neuen Leistungsantrag stellen. Da ist es einfacher, alles in einem Aufwasch zu machen. Und außerdem ist es durchaus denkbar, dass ich nach 18 oder 48 Monaten wieder soweit fit bin, dass es schwierig ist, Berufsunfähigkeit nachzuweisen.

Wenn ich aber schon Rente bekäme, müsste die Gesellschaft beweisen, dass ich nicht mehr BU bin. Das wäre dann wieder schwierig für sie.

Es ist also unbedingt sinnvoll, so schnell wie möglich auch die Leistung wegen Berufsunfähigkeit zu beantragen. Das ist zwar schwieriger, aber ich bin dann in einem unbefristeten Leistungsanerkenntnis. Der Versicherer kann sich nur über ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren lösen. Da dann der Versicherer die Beweislast hat, ist es nun schwieriger für ihn als für uns.

Trotzdem sollte es keine Obliegenheit sein.
Denn angenommen, der Versicherte kann die Unterlagen nicht ausfüllen oder Atteste nicht besorgen, dann könnte der Versicherer die Leistung verweigern.
Also auch dann, wenn alle Krankschreibungen für 6 Monate vorliegen.

Und denken wir mal an einen psychisch Kranken, der gerade eh mit sich selbst beschäftigt ist. Hier kann es mir als Vermittler vielleicht gelingen, die Krankschreibung (unter anderem für die Krankenversicherung) zu organisieren. Aber ich bezweifle, dass der Versicherte in diesem Moment in der Lage ist, 20 Seiten Formulare auszufüllen.

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Deswegen bevorzuge ich die AU-Klauseln der dritten Generation. Hier erhalte ich meine Leistungen, wenn ich für 6 Monate oder länger am Stück krankgeschrieben und somit arbeitsunfähig bin. Eine gleichzeitige Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente ist nicht notwendig.

Von 62 Biometrie-Versicherern bieten

AU-Klausel 29%

(Zahlen von Franke und Bornberg GmbH)

Kritiker der AU-Klausel merken an, dass so gut wie jeder, der 6 Monate krankgeschrieben ist, auch berufsunfähig ist. Da ist viel Wahres dran. Aber der Nachweis über die Krankschreibung ist viel, viel einfacher. Und wenn ich mal Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU bekomme, kann ich ganz entspannt meinen Antrag auf Leistung wegen Berufsunfähigkeit stellen.

Ob jetzt eine Versicherung 18 oder 48 Monate leistet, ist mir einigermaßen egal. Die Zeit ist in jedem Fall ausreichend, um Berufsunfähigkeit zu beantragen. Und wenn die Versicherungsgesellschaft dann rückwirkend wegen Berufsunfähigkeit anerkennt, habe ich wieder neue 18 bzw. 48 Monate für die AU-Klausel.

Die AU-Klausel ist für mich eine der besten Erfindungen der letzten Zeit. Denn sie hilft jedem Kunden, schneller an das Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Aber sie schützt auch die ganze Versichertengemeinschaft. Denn die BU-Versicherung ist auch deswegen so teuer geworden, weil Versicherer im Leistungsfall sofort alles Geld auf die Seite packen müssen, das sie insgesamt zahlen müssten. Auch wenn von Beginn an klar ist, dass der Leistungsfall nur 12 Monate dauern wird, muss so viel Geld reserviert werden, als müsste der Versicherer bis zum Ende der Vertragsdauer zahlen. Durch die AU-Klausel in der BU ist dieses Risiko für den Versicherer deutlich begrenzt. Dadurch ist er nicht so sehr unter Druck. Und die Beiträge können einigermaßen stabil bleiben.

Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.