Pension bei Teilzeit – Wie hoch ist der Anspruch?

Beamte sind durch den Dienstherrn vergleichsweise gut versorgt. Das ergibt sich aus dem sogenannten Alimentationsprinzip. Wer auf Lebenszeit verbeamtet ist und die Wartezeit erfüllt hat, hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Aber wie ist das, wenn ich als Beamter in Teilzeit arbeite? Ist meine Pension bei Teilzeit eingeschränkt? Und wie kann ich die Wartezeit erfüllen, wenn ich Teilzeit arbeite? Die Antworten enthalten ein paar freudige Überraschungen für Beamte…

Wie berechnet sich die Pension bei Teilzeit?

Die Formel lautet ruhegehaltsfähige Dienstbezüge mal ruhegehaltsfähige Dienstzeiten mal 1,79375%.  Sofern es hier nicht um einen Dienstunfall geht. Aber auch da bleibt das Prinzip das gleiche.

Ändern sich die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge für die Pension bei Teilzeit?

Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entsprechen in der Regel der letzten Besoldung, sofern ich bereits 2 Jahre diese Besoldungsstufe erreicht habe. Und da hier nichts weiter geregelt ist, kann ich davon ausgehen, dass die tatsächliche Arbeitszeit keine Rolle spielt. Und tatsächlich regeln es die Ländergesetze auch so. So heißt es im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz z.B. , dass die „die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Bezüge anzusetzen“ sind, wenn ich in Teilzeit arbeite, ohne Bezüge beurlaubt bin oder wegen begrenzter Dienstfähigkeit Teilzeit arbeite.
Kontakt Das ist irgendwie krass, wenn die Teilzeit meine freiwillige Entscheidung ist. Bei der begrenzten Dienstfähigkeit leuchtet es voll ein. Ich kann ja nichts für meinen Gesundheitszustand.

Wir wollen uns aber nicht beschweren.

Bei längerem Nachdenken leuchtet diese Regelung aber schon ein. Es ließe sich kaum abgrenzen, warum ein Beamter gerade in Teilzeit ist. Auch bei familiären Gründen ist in meinen Augen die Grundlage für eine Pension bei Teilzeit gerechtfertigt. Außerdem kann es ja immer passieren, dass eine Dienstunfähigkeit in Teilzeit eintritt, obwohl ich fest vor hatte, bald wieder in Vollzeit zu arbeiten.

Ändern sich die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten für die Pension bei Teilzeit?

Bei den Dienstzeiten ist die Berechnung der Pension bei Teilzeit eher so, wie ich es erwartet habe. Wenn ich zu 50% arbeite, wird die Zeit für das Ruhegehalt nur zur Hälfte angerechnet.

Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten als beispielsweise Lehrer oder Beamte der Polizei gehören in der Regel auch bis zu 3 Jahre Studium oder bis zu 5 Jahren Ausbildungszeit. Den Wehr(ersatz)dienst gibt es nicht mehr so häufig, aber der würde auch angerechnet werden. Außerdem gehört aber die Anrechnungszeit dazu. Hier werden 2/3 angerechnet, die ich bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres noch hätte erdienen können. In manchen Bundesländern steigt diese Zeit gerade auf das 62. Lebensjahr an.
Kontakt Bis vor Kurzem hat der Dienstherr diese Anrechnungszeit für die Pension bei Teilzeit im Verhältnis gekürzt. Dagegen haben Beamte geklagt. Denn es ist ja nicht absehbar, ob ich in Zukunft Vollzeit oder Teilzeit arbeite. Deshalb rechnet der Dienstherr mittlerweile die Anrechnungszeit voll an.

Ziemlich lässig.

Wenn ich also bereits 10 Jahre in Teilzeit zu 50% gearbeitet habe und noch 30 Jahre bis zum 60. habe, stehen aus der Vergangenheit 10: 50%=5 ruhegehaltsfähige Dienstjahre zur Verfügung. Die Anrechnungszeit liegt bei 2/3 von 30 Jahren, was 20 Jahre ergibt. Ich habe also 25 ruhegehaltsfähige Jahre zusammen.

Wie verhält es sich mit der Erfüllung der Wartezeit bei Teilzeit?

Noch vor September 2020 galt die Regelung zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten auch bei der Erfüllung der Wartezeit. Jetzt nicht mehr. Und das ist super!

Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Wartezeit um die qualitative Erfüllung geht, nicht um die quantitative. Es ist also nur wichtig, dass du seit 5 Jahren als Beamter Dienst getan hast. Es kommt nicht darauf an, wie viel du gearbeitet hast.
Kontakt Dieses Urteil gilt für den Bund und einige Bundesländer. Da die Länder in der Regel sich immer mehr an den Bund angleichen, dürfte auch dieses Urteil bald überall verbindlich sein.

Daraus lässt sich übrigens auch schließen, dass ein Sabbatical ebenfalls zur Erfüllung der Wartezeit herangezogen werden kann. Denn ich erhalte auch in dieser Zeit durchgehend Bezüge und erdiene mir somit ruhegehaltsfähige Dienstzeiten.

Nur eine Beurlaubung ohne Bezüge oder eine Elternzeit hemmen die Erfüllung der Wartezeit.

Wie hoch ist also mein Ruhegehalt, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Die Berechnung der Pension bei Teilzeit unterscheidet sich also beim Ruhegehalt nicht von der Berechnung auf Vollzeit.

Nur die tatsächlich schon erbrachten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten sind im Verhältnis zur Teilzeit zu kürzen. Die Anrechnungszeit gilt wieder voll.

Sollte ich wegen Dienstunfähigkeit eine Pension bei Teilzeit erhalten, kann ich in keinem Fall unter die Mindestversorgung von derzeit 1.800 Euro fallen. Nur wenn mich der Dienstherr wegen Alters in den Ruhestand versetzt, könnte der Anspruch auf die Mindestversorgung entfallen. Aber nur, wenn ich allein wegen der Teilzeit die Mindestversorgung nicht erreiche. Wer also 39 Jahre lang zu 50% als Beamter gearbeitet hat, einfach nur, weil er nicht mehr arbeiten wollte, hat keinen Anspruch auf die Mindestversorgung. Wenn ich aber 29 Jahre in Teilzeit gearbeitet habe und 3 Jahre in Elternzeit war, dann ist das eine andere Kiste. In diesem Fall hab ich zumindest gute Chancen auf die Mindestversorgung.

Am Ende bleibt es aber immer so, dass der Dienstherr einen großen Entscheidungsspielraum hat, weil die meisten Gesetze nicht sehr eindeutig formuliert sind. Wenn aber mal ein Urteil gefällt ist, dann dürfen wir getrost davon ausgehen, dass sogar der Dienstherr sich daran halten muss.

 

 

Über Philip Wenzel 18 Artikel
Über den Autor: Philip Wenzel ist ein bundesweit anerkannter Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsmakler und Autor eines Fachbuches über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem schreibt er für diverse Fachmagazine und ist als Speaker bei Versicherungen und Fachtagungen tätig.

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